Am Mon, 11 Apr 2016 10:41:40 +0200 schrieb Andreas Bräu <[email protected]>:
Hallo, > ich hab das mal in die Themenliste fürs WCW aufgenommen: da mir inzwischen konkreteres zum Thema eingefallen ist, ich es aber kaum zum WCW schaffen werde und eine weitere Diskussion keine Neuigkeit mehr ist, leite ich das mal Richtung Wlantalk um (schlage also vor, bevorzugt dort zu antworten) und kommentiere mal ein paar Sachen: > >> es kommt doch sehr auf die geplanten und tatsächlichen Aktivitäten > >> des Vereins an … im Fall Gera ist es ganz klar, dass Infrastruktur > >> errichtet werden soll. Eine Satzung habe ich dort gar nicht gefunden, aber der Web-Auftritt hat in der Tat ganz klar diesen Schwerpunkt. In meiner letzten Nachricht war ich da nicht drauf eingegangen: die Satzung darf auch für Außenstehende nicht scheinbar mit dem öffentlichen Auftreten im Widerspruch stehen. > >> http://www.vereinsbesteuerung.info/internetverein.htm Ungüstig für uns ist, daß in der aktuell geltenden Vorschrift lapidar drinsteht, der Netzausbau sei nicht förderungswürdig. Wie man damals darauf gekommen ist, steht nur in der aufgehobenen Vorschrift, das ist aber dennoch interessant, es bietet einen Anhaltspunkt zu unseren Gunsten. Zwischen den damaligen „Internetvereinen“ und den meisten Freifunk-Vereinen besteht ein qualitativer Unterschied und das ist der Aspekt der „Selbstlosigkeit“. Ein Kernpunkt der Finanzverwaltungsargumentation war, daß jene Vereine entweder eigene Einnahmen aus Internetzugängen erzielen oder aber ihren Mitgliedern kostengünstigen Zugang verschaffen wollten, was ein wirtschaftliches Eigeninteresse wäre. Genau das unterscheidet die meisten heutigen Freifunk-Vereine zum Beispiel vom IN-Berlin: die Mitglieder wollen in aller Regel nicht für sich selbst einen kostengünstigen Mesh-Zugang an Stelle eines kommerziellen Anschlusses (im IN-Berlin-Fall heutzutage eher „besseres“ aber nicht „billigeres“ Internet), sondern sie selbst sind es, die ihre vorhandenen Netzzugänge bei kommerziellen Betreibern anderen Menschen ohne Kostenbeteiligung zur Mitnutzung überlassen; die Vereine „verdienen“ auch nicht durch Zugangs-Gebühren, sondern stellen ihre Infrastruktur auch Nicht-Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung. > >> 2) Es ist keinesfalls zulässig alle Freifunk-Vereine über einen > >> Kamm zu scheren. Genau das scheint gerade zu passieren, somit hängt das Kind womöglich schon über der Brunnenkante: > Folgendes hat uns das Finanzamt mitgeteilt. > > "Laut Satzung fördert der Verein die Bildung hinsichtlich der > Medienkompetenz (kabelloser und kabel-gebundener Computernetzwerke). > Zur Zeit erfolgt eine bundeseinheitliche Abstimmung zur Einstufung von > sogenannten Freifunk-Vereinen. Ziel derartiger Vereine ist es, ein > kostenloses freies Kommunikationsnetzwerk aufzubauen, zu unterhalten > und zu erweitern." Es sieht für mich so aus, daß die im ersten Anlauf nur die Satzung gelesen und für gut befunden hatten und beim eigentlichen Antrag nun auch andere Informationsquellen (Web-Auftritt) herangezogen haben. > >> Ich bitte Euch DRINGEND DAVON ABZUSEHEN hier aktiv zu > >> werden und eine Regelung herbei führen zu wollen! Einzeln und unabgestimmt auf gar keinen Fall, da stimme ich zu. > >> Falls es zu einer wie auch immer gearteten bundeseinheitlichen > >> Aussage kommen sollte, ist dies dann der Zeitpunkt sich damit > >> auseinander zu setzen. Das sehe ich anders: wenn die jetzt ganz ohne uns im stillen Kämmerlein verwaltungsintern weiterdiskutieren, befürchte ich folgenden Ausgang: 1) Laut AEAO ist Netzausbau nicht gemeinnützig (der Hintergrund der Entstehung dieser Auffassung interessiert nicht mehr). 2) Freifunk-Vereine verfolgen in der Praxis als Primärzweck den Netzausbau (Beweis: Web-Auftritte *.freifunk-$BLA.*). => Freifunk-Vereine sind nicht gemeinnützig. Die Finanzverwaltung soll Staatseinnahmen generieren, die sind also eher restriktiv, was Ausnahmen von der Steuerpflicht angeht und nicht großzügig. Meiner Ansicht nach wäre es von Vorteil, eine Argumentations-Strategie zu erarbeiten und diese über die Vereine, die das Problem aktuell haben (also mindestens Gera) bereits vor der Entscheidung einzubringen; man kann sich ja auf den konkreten Fall beziehen und sollte nicht aktiv darauf hinarbeiten, eine einheitliche Behandlung herbeizuführen, im Gegenteil, man kann durchaus rüberbringen, daß man nicht alles, wo „Freifunk“ dransteht, in einen Topf werfen dürfe. Die Selbstlosigkeit kann man der Freifunk-Bewegung nun wirklich nicht absprechen und daß der Netzausbau eben nicht überall deutlich im Vordergrund steht, sieht man an den zahlreichen internen Diskussionen des Typs „Freifunk ist kein kostenloser Internet-Hotspot“, wovon die Finanzämter freilich nichts mitbekommen dürften. Im Gera-Greiz-Fall ist der Netzausbau offenbar um die Badeanstalt herum entstanden, es ist also auch dort gerade nicht so, daß primär die Vereinsmitglieder oder der Verein als ganzer einen Vorteil für sich selbst anstreben: es profitiert vor allem die Allgemeinheit. > >> Das wird u.U. eben nix für Jura-Praktikanten. Mag sein, heißt aber nicht, daß wir es aufschieben und auf uns zukommen lassen sollten. In diesem Sinne halte ich es für sinnvoll, die ganzen Freifunk-Web-Seiten mal kräftig um den „ideellen Aspekt“ zu erweitern. Im Augenblick macht man hauptsächlich Werbung mit dem, was den Durchschnittsmenschen vor allem interessiert und was den schnellen Ausbau voranbringt. Viele Grüße, Christoph
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