Am Sonntag, 8. August 2021, 20:50:09 CEST schrieb yanosz:
> IMHO ist eine Filterung rechtlich heikel. In § 88 (TKG)
> Fernmeldegeheimnis heißt es:
> 
> "Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen
> über das für die geschäftsmäßige Erbringung der
> Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen
> Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren
> Umständen der Telekommunikation zu verschaffen"

Wie schon in der Antwort für Kai geschrieben, waren Client-Isolation im WLan 
und "Unterbindung von IPv6-Verbindungen aus dem Internet" die Schalgwörter.

Client-Isolation passiert ja wenigstens auf Hardware-ebene und sollte somit 
§88 nicht berühren. Ich denke "stumpf" allen eingehenden Verbindungsaufbau zum 
Client zu blockieren, sollte vom Gesetz her durchgehen.

GRuss Sven


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