At 08:43 14.11.01 +0100, Thomas Roessler wrote:
On 2001-11-14 01:22:00 +0100, Christian Hammers wrote:

Also es gibt mehrer Ideen:

Sind das die Ideen der Bezirksregierung? Dann haben die Jungs wirklich ihre Hausaufgaben nicht gemacht...


Abschließend bleibt dann natürlich noch die Frage, wer die Hoheit über die Liste der zu filternden Angebote hat und was gefiltert wird: heute die Nazis, morgen die Pornos, übermorgen Linke-Globalisierungsgegner und danach ich? In China funktioniert es ja auch :-/

Es besteht noch vielmehr die Frage, wie das denn zum Recht eines jeden paßt, sich aus allgemein zugänglichen Quellen frei zu informieren.


Das ist Rigos Lieblingsargument gegen das TDG und den MDStV: Verstoß gegen die im Grundgesetz verbriefte Rezipientenfreiheit. Stichwort Feindsender.

TDG und MDStV haben in diesem Kontext keine Bedeutung, da sie nicht haftungsbegründend
wirken. Dies tun lediglich die dahinterliegenden Haftungsnormen. In diesem Fall also
§ 130 StGB. Die Strafgesetze wiederum sind als allgemeine Gesetze in der Lage, die
Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 2 GG zu beschränken, alles eine Frage der
Verhältnismäßigkeit ...


Falls es aber der parlamentarischen Mehrheit gelingen sollte, die Verbreitung von
Antiglobalisierungsgedanken als Strafgesetz zu verabschieden und den ersten Senat
des BVerfG durch Marionetten zu ersetzen, könnte es langsam eng werden ;-)


Henning

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