Am Freitag, 2. Januar 2004 23:40 schrieb Hartmut Pilch: > > In dem hier von Thomas Riedel eingebrachten Economist-Artikel wurde > berichtet, durch Ueberwachung gewisser oeffentlicher Raeume seien gewisse > Verbrechensarten drastisch zurueckgegangen oder gar ausgestorben.
> > Es kamen dann (nicht von dir) Argumente, die diese Erfahrungen unbedeutend > erscheinen lassen sollten. Die Verbrechen wurden nur verdraengt o.ae. Zumindest ein paar Fragen sollten gestellt werden: 1. Ist die Behauptung vom praeventiven Effekt der Ueberwachung oeffentlicher Strassen und Plaetze sachlich korrekt? Fuehrt eine solche Ueberwachung tatsaechlich zu einem spuerbaren Rueckgang von Straftaten? Solange mir niemand einen fundierten empirischen Nachweis fuer diese These bietet, werde ich mir die Freiheit nehmen, sie in Zweifel zu ziehen. 2. Wie deutlich muss der Rueckgang von Straftaten sein, damit eine solche Ueberwachung gerechtfertigt ist? Was hat mehr Gewicht, die Freiheit des Buergers, sich vor den neugierigen Augen des Staates zu schuetzen, oder das Interesse des Staates an einer effektiven Strafverfolgung? Es handelt sich hierbei uebrigens um eine uralte Abwaegungsdiskussion. In einem Rechtsstaat gibt es keine Strafverfolgung um jeden Preis. Selbst wenn das - m.E. zweifelhafte - Argument vom Rueckgang von Straftaten zutreffend waere, folgt daraus nicht ohne weiteres die Legitimitaet staatlicher Ueberwachungskameras. > > Genaue spieltheoretische Rechnungen ueber die richtige Balance habe ich > nicht gesehen (und auch nicht ernsthaft genug gesucht), aber Man kann die Frage der Balance sicher aufwerfen. Wenn man allerdings der Auffassung ist, dass eine absolute Grenze erreicht ist, dann stellt sich einem diese Frage nicht (mehr). Gruesse Thomas -- Thomas Stadler http://www.internet-law.de _____________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]