Am 13 Jul 2005, um 13:46 hat PILCH Hartmut geschrieben:

> 
> Hinzu kommt, dass selbst eine Aussage wie "Geschaeftsmethoden sind
> nicht patentfaehig" vor diesem Hintergrund noch nichts daran geaendert
> haette, dass "computer-implementierte Geschaeftsmethoden" in der vom Rat
> kodifizierten herrschenden EPA-Doktrin patentfaehige Erfindungen im
> Sinne des Art 52 EPUe sind.

Hier erkenne ich eine nicht belegte Behauptung und einen Zirkelschluss. 
Nach dem Ratsentwurf sind Geschaeftsmethoden dann patentierbar, wenn 
sie als Erfindungen zu qualifizieren sind und einen nicht naheliegenden 
technischen Beitrag liefern. Unter diesen Voraussetzungen ist aber - 
unabhängig vom Softwarebereich - alles patentierbar. Du drehst Dich im 
Kreis.

Gruesse

Thomas

Thomas Stadler
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