On Wednesday 13 July 2005 17:19, PILCH Hartmut wrote: > Nein: computer-implementierte Geschaeftsmethoden sind laut EPA-Doktrin > (Controlling Pension Benefits System 2000, Leitsaetze habe ich hier > bereits zitiert) grundsaetzlich patentfaehige Erfindungen. Wie alle > patentfaehigen Erfindungen muessen sie aber noch zusaetzlich "im Rahmen > des erfinderischen Schrittes ein technisches Problem loesen", m.a.W. > "einen technischen Beitrag leisten".
Ich wuerde sagen: Diese computer-implementierten Geschaeftsmethoden sind zunaechst einmal prima facie Erfindungen im Sinne des Patentrechts, und zwar solche mit durchaus technischem Charakter (weil Computer drin vorkommt). Dagegen ist m.E. nichts einzuwenden. Die Patentfaehigkeit scheitert dann regelmaessig an dem "technical contribution"-Test. Wenn man den "technical contribution"-Test in die Pruefung auf das Vorhandensein eines erfinderischen Schrittes hineinfrickelt, steht in der Begruendung fuer die Zurueckweisung der entsprechenden Patentanmeldung dann, dass die Erfindung zwar einen technischen Charakter hat, aber leider keinen erfinderischen Schritt aufweist. Warum ist das so wichtig, woran eine Patentanmeldung auf eine computer-implementierte Geschaeftsmethode scheitert? Kein Patent ist kein Patent. --AHH -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]