Am 7 Feb 2006, um 12:38 hat Lutz Donnerhacke geschrieben: > * Thomas Stadler wrote: > > Am 7 Feb 2006, um 11:47 hat Lutz Donnerhacke geschrieben: > >> * Thomas Stadler wrote: > >>> Dynamische IP-Adressen sind einem Nutzer nicht dauerhaft oder > >>> laengerfristig zugeordnet. Das schliesst ihre Qualifizierung als > >>> Bestandsdaten aus. > >> > >> Das sie für eine Telekommunikationsverbindung allein nicht > >> kennzeichend sind > > > > Das verlangt das TKG nicht. > > Das TKG definiert Verkehrsdaten. Alleinstehende Endpunktkennungen fallen > nicht darunter.
Ich verstehe Dein Argument mit der alleinstehenden Endpunktkennung schlicht nicht. Deine Behauptung wird aber auch nicht durch den Wortlaut des § 96 TKG gestuetzt. Man muesste dann schon einen Schritt zurueckgehen und das Routing von IP-Paketen generell nicht als Telekommunikation ansehen. Es gibt aber m.E. auch bei der Internetkommunikation immer zwei logische Endpunkte, eine Quell- und eine Ziel-IP. Das zeigt sich anhand der hiesigen Beispiele ja uach immer ganz klar. Der Nutzer rmit seiner dynamischen IP kommuniziert mit irgendeinem Server. Was ist denn da alleinstehend? Deine Ansicht widerspricht uebrigens der einhelligen juristischen Ansicht. IP-Adressen sind Nummern i.S.d. TKG, sowohl die Einwahl, als auch das Routing sind TK-Dienstleistungen. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.haftung-im-internet.de _____________________ Rechtsanwaelte AFS http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]