Hallo Carl,

Hurenkind konnte ich im Duden finden, jedoch nicht Schusterjunge mit der gegebenen Bedeutung. Waisenkind und Witwen treten nur in der gewohnheitssprachlichen Fassung auf, also kein Bezug zur "Druckersprache".

Die Begriffe "Hurenkind" und "Schusterjunge" sind mit der bekannten Bedeutung ("Druckersprache") im Wikipedia vertreten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hurenkind_und_Schusterjunge

Es macht meines Erachtens keinen Sinn Wörter (mit gegebener Bedeutung) zu kreieren, die nicht im Duden stehen.

Alle diejenigen, die sich mit diesem Thema gut auskennen, würden bei einer evtl. Suche nach Begriffen sicher verzweifeln.

Deswegen gebe ich für diesen Vorschlag einen 👎🏻

Freundliche Grüße
Harald

Am 02.09.2023 um 17:09 schrieb Carl Wellhöfer:
Hallo,

es wurde der Vorschlag unterbreitet, dass die Begriffe
"Schusterjungenregelung" und "Hurenkinderregelung" in
"Waisenkinderregelung" und "Witwenregelung" geändert werden sollten.

Nach meiner Recherche sind "Schusterjungenregelung" und
"Hurenkinderregelung" gängige Begriffe in der Typografie. Die Begriffe
"Waisenkinderregelung" und "Witwenregelung" finde ich in diesem
Zusammenhang überhaupt nicht.

Daher würde ich den Vorschlag ablehnen. Was sagt ihr zu diesem Thema?

--
Schönen Gruß
Carl

deutscher Übersetzer



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