Am Friday 08 October 2004 01:04 verlautbarte Florian Weimer :
* Rigo Wenning:
Am Friday 08 October 2004 00:11 verlautbarte Florian Weimer :
Über den Sachverhalt bestand ja, von irgendwelchen Terminen
abgesehen, doch Einigkeit. Da nur die rechtliche Bewertung
Weil viele Juristen einen Link
Am Friday 08 October 2004 01:03 verlautbarte Thomas Hühn :
Das W3C ist weitgehend irrelevant. Die Ideen der Gründer und
Normierer kann man einfließen lassen, aber wichtiger wären
Fachaufsätze in juristischen Zeitschriften oder Lehrmeinungen, die
über Liebwein-Niveau hinausgehen.
Gegen dieses
Moinmoin,
Rigo Wenning schrieb am 08. Oktober 2004:
Fachaufsätze in juristischen Zeitschriften oder Lehrmeinungen, die
über Liebwein-Niveau hinausgehen.
Gegen dieses Argument kaempfe ich als Jurist seit 1994. Es ist eine
ungeheuerliche Borniertheit der Juristen in Deutschland zu
Am 8 Oct 2004, um 0:34 hat Florian Weimer geschrieben:
Ging es denn nicht, um die Links?
Es ging im Punkt FreedomPhone der Anklage *ausschließlich* um die sich
ständig wechselnde Link-Liste.
Von einer Linkliste stand nichts in der Anklageschrift, sondern nur von
einer staendig
Am 8 Oct 2004, um 0:11 hat Florian Weimer geschrieben:
Auch der Verzicht auf Fachleute war ggf. doch nicht ganz so elegant. N
Netzwissenschaftler bzw. Publizist und n Literaturwissenschaftler
hätten schon erläutert was was ist.
Über den Sachverhalt bestand ja, von irgendwelchen
Am 8 Oct 2004, um 1:37 hat Thomas Hühn geschrieben:
Man kann wohl auch mit rein rechtlicher Argumentation zu dem Schluß
kommen, daß dieser Teil des Urteils nicht so toll ist. Der Anwalt hat es
aber erst im Plädoyer, also in etwa drei von neunzig Minuten, ganz am
Schluß, versucht.
Offenbar
Am 8 Oct 2004, um 2:10 hat Florian Weimer geschrieben:
IIRC ging es um Beihilfe zur Zugänglichmachung, was für eine
Strafbarkeit ausreicht.
Angeklagt war ein Zuganeglichmachen und eine Beihilfe zur Verbreitung.
Für Volksverhetzung gibt es im StGB allerdings _kein_ Privileg für
* Thomas Stadler:
Für Volksverhetzung gibt es im StGB allerdings _kein_ Privileg für
Berichte übers aktuelle Zeitgeschehen,
Das ist falsch. In § 130 Abs. 5 i.V.m. § 86 ABs. 3 StGB heisst es
ausdruecklich Berichterstattung ueber Vorgaenge des Zeitgeschehens.
Ah, danke, ganz übersehen. Wie
Am 8 Oct 2004, um 2:54 hat Florian Weimer geschrieben:
Wahrscheinlich: Thomas Stadler das Feld überlassen.
wenn ich mich nicht zu der Sache äußere, dann hätte der ganze Komplex
schlicht gefehlt.
Er sollte doch aus den Akten hervorgehen, oder?
Schon mal was vom
Lieber Herr Kollege Stadler,
am 08.10.2004 11:08 Uhr schrieb Thomas Stadler unter [EMAIL PROTECTED]:
Man sollte hier auch erwaehnen, dass es mehrere, z.T. sehr
ausfuehrliche schriftliche Stellungnahmen im Vor- und Zwischenverfahren
zu den Sach- und Rechtsfragen gegeben hat.
Da ich Sie aus in
Am 8 Oct 2004, um 1:15 hat Rigo Wenning geschrieben:
Am Friday 08 October 2004 00:50 verlautbarte Florian Weimer :
IIRC nannte sie es Behilfe zur Verbreitung bzw. Zugänglichmachung.
Angeklagt war aber Volksverhetzung. Vielleicht hat das Gericht ja recht,
dass Alvar das Volk zu mehr
Moinmoin,
Thomas Stadler schrieb am 08. Oktober 2004:
Schon mal was vom Muendlichkeitsgrundsatz gehoert? Der Angeklagte
bekommt relativ frueh in der muendlichen Verhandlung die Gelegenheit
sich zur Sache zu aeussern. Da gibt es in etwa drei Moeglichkeiten.
Entweder man machte gar keine
Am 8 Oct 2004, um 11:30 hat RA Michael Seidlitz geschrieben:
Da ich Sie aus in Berlin gehaltenen Vorträgen persönlich kenne und Sie
als ausgewiesenen Spezialisten auf dem Gebiet des Internetrechts
wirklich sehr schätze, wäre ich sehr daran interessiert, die von Ihnen
für Ihren Mandanten im
Am 8 Oct 2004, um 11:38 hat Hanno 'Rince' Wagner geschrieben:
Ja - und _das_ kam leider nie so deutlich heraus. Das ist keine
Kritik an ihnen, das ist das was zumindest bei den Zuhörern ankam.
Wie es rueber kommt, ist natuerlich immer subjektiv und haengt auch vom
Empfaenger ab. In der
* Thomas Stadler wrote:
Aber nachdem hier soviele erfahrene Forensiker posten, kann Alvar die
Prozessstrategie in der naechsten Runde ja hier erarbeiten lassen.
Bitte nicht falsch verstehen. Es ist ein ehrlicher Eindruck von Beobachtern.
Und dieser Eindruck ist übereinstimmend mehr in Richtung
Am 8 Oct 2004, um 7:35 hat Hanno 'Rince' Wagner geschrieben:
Man muss es doch mal so sehen: Die Akte ist VOLL von mehreren hundert
Seiten Ausdrucken von Lauck und Stormfront, Cadaver.org,
rotten.com-Startseite, zwei Unterseiten; anderen Lauck-Seiten.
Ja, aber selbst die Richterin
Am 8 Oct 2004, um 7:41 hat Hanno 'Rince' Wagner geschrieben:
Bei FreedomPhone bin ich inzwischen selbst ziemlich unsicher,
hmmm, warum?
Der Staatsanwalt hat doch die Satire sehr gut erklaert, als groteske
und ueberspitzte Darstellung, dann leider aber bei der Subsumtion
Maengel
On Fri, Oct 08, 2004 at 12:00:10PM +0200, Thomas Stadler wrote:
Ja - und _das_ kam leider nie so deutlich heraus. Das ist keine
Kritik an ihnen, das ist das was zumindest bei den Zuhörern ankam.
Wie es rueber kommt, ist natuerlich immer subjektiv und haengt auch vom
Empfaenger ab. In
* Joerg-Olaf Schaefers:
Ja, aber Du hättest auch darauf verzichten können, die
Ermittlungsarbeit des LKA so ausführlich zu kritisieren. Im weiteren
Verhandlungsverlauf war das ja komplett irrelevant.
Das war ein neuer Punkt, der uns erst in den letzten Tagen bewusst
wurde: Wie kann jemand,
Am Friday 08 October 2004 12:37 verlautbarte Thomas Stadler :
Das Problem ist naemlich, zumindest nach der juristischen
Argumentation der StA Stuutgart nicht nur der Link, sondern bereits
die blosse Nennung.
Auch auf den fehlenden Vorsatz kann sich dann auch keiner mehr
berufen, wie wir seit
Am Friday 08 October 2004 11:33 verlautbarte Thomas Stadler :
Nein. Sie sagte in der muendlichen Urteilsbegruendung ziemlich
woertlich: Das mit den Links ist ein Zugaenglichmachen. Mehr kam
dazu nicht. Es gab nicht mal den Ansatz einer Begruendung.
Die Arme, der ist das Judiz abhanden gekommen
On Fri, Oct 08, 2004 at 12:37:25PM +0200, Thomas Stadler wrote:
Wer in seinen Postings hier uebrigens stomrfront.org oder rotten.com
schreibt, der macht - zumindest nach der Logik der StA Stuttgart -
diese Sites - und zwar mit allen Unterseiten - zugaenglich und sich
damit strafbar nach §
-Original Message-
From: Florian Weimer [mailto:[EMAIL PROTECTED]
Sent: Friday, October 08, 2004 2:30 AM
To: Felix Deutsch
Cc: Joerg-Olaf Schaefers; [EMAIL PROTECTED]
Subject: Re: [FYI] Spiegel Online: UMTS vs. WLAN: Das Verdrängungsduell
fällt aus
* Felix Deutsch:
Ich mag mich ja auch
Florian Weimer ([EMAIL PROTECTED]) - Fri, Oct 08, 2004 at 12:50:15AM +0200:
falsch ist das ja nun nicht. Grundsätzlich kann man sich vollständige
Linkfreiheit unbeachtet des Zusammenhangs nicht im Rahmen der
geltenden deutschen Gesetze leisten.
Ich wuerde ein 'Als Literaturverweise im
Neko (Simone Demmel) schrieb:
Ich wuerde ein 'Als Literaturverweise im Zusammenhang mit kritischer
Eroerterung sind sie erlaubt' als Grundsatzrichtlinie begruessen.
Ack.
Und ich bin mir im Zweifel, ob das gestrige Urteil mit einer solchen
Ansicht unvereinbar ist. Leider ließ sich mit der
Rigo Wenning schrieb:
Weil viele Juristen einen Link gleichsetzen mit etwas, wo man im
Internet Explorer(win95) draufklicken kann, wenn sie es je schon Netz
benutzt haben.
Und was genau *ist* ein Link denn anderes als ein Querverweis, der auf
einfache Art und Weise angewählt werden kann und
Rigo Wenning schrieb:
Will Alvar denn das Volk verhetzen? Diese Frage musst Du Dir stellen.
Nein. Das wäre die Frage nach dem Willenselement des Tätervorsatzes.
Die Frage müßte vielmehr heißen: Hat er es billigend in Kauf
genommen, jemand anderem dabei zu helfen, das Volk zu verhetzen?
-thh
Joerg-Olaf Schaefers schrieb:
Natürlich gibt es eine ethische Verantwortung. Manche Dinge verlinkt
man einfach nicht.
Wenn man sich auf diesen moralischen Standpunkt stellt, würde mich
allerdings tatsächlich interessieren, was denn im Vergleich zu den
Webseiten, die Gegenstand des
Thomas Stadler schrieb:
Das problem ist auch, dass man keine Fachleute gehoert haette. Alvar
hat ja Berners-Lee und W3C zitiert.
Und ich frage mich wirklich, weshalb.
das hat niemanden interessiert,
sondern nur zu der Bemerkung veranlasst, dass das ja nur die Ansicht
technischer Gremien
Joerg-Olaf Schaefers schrieb:
Das war ein neuer Punkt, der uns erst in den letzten Tagen bewusst
wurde: Wie kann jemand, der 10 Minuten unmotiviert durch ein Netz-
werk mit schon damals mehreren Dutzend komplexen Seiten klickt,
ernsthaft eine Hausdurchsuchunng vorschlagen?
Das hat doch mit
Alvar Freude schrieb:
Aber der Rest? Nein, der ist von mir tatsächlich als Dokumentation zum
Zeitgeschehen gedacht.
Glaube ich Dir. Aber die Verhandlung konnte auf einen nicht mal
voreingenommenen Beobachter durchaus auch einen anderen Eindruck
machen.
Bei FreedomPhone bin ich inzwischen
Thomas Stadler schrieb:
Es ging im Punkt FreedomPhone der Anklage *ausschließlich* um die sich
ständig wechselnde Link-Liste.
Von einer Linkliste stand nichts in der Anklageschrift, sondern nur von
einer staendig wechselnden Zufallsliste von Web-Adressen. Haelt das
jemand hier fuer
Rigo Wenning schrieb:
Ich darf dem Räuber nicht helfen seine Tat zu
vollbringen, [...]
Richtig. Und wenn ich Dir jetzt NS-Seiten empfehle, dann helfe ich -
wissentlich, vielleicht sogar willentlich - diesen Typen, ihre
Ideologie zu verbreiten.
Völlig egal, aus welchem Grunde ich das mache,
Florian Weimer schrieb:
Alvar sagt in der Verhandlung IIRC, daß er die bestehenden Grenzen der
Meinungsfreiheit akzeptiert und keineswegs das US-Konzept importieren
will.
Was man ihm nicht geglaubt hat - so mein Eindruck.
-thh
--
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional
* Rigo Wenning:
Am Friday 08 October 2004 01:04 verlautbarte Florian Weimer :
* Rigo Wenning:
Am Friday 08 October 2004 00:11 verlautbarte Florian Weimer :
Über den Sachverhalt bestand ja, von irgendwelchen Terminen
abgesehen, doch Einigkeit. Da nur die rechtliche Bewertung
Weil viele
Nils Ketelsen schrieb:
Also muss der Zweck bewertet werden. Also ist der Kontext relevant, so kann
der Verweis auf die selbe Seite in unterschiedlichem Kontext
unterschiedliche Rechtsfolgen haben.
Ganz genau. Das ist ja eigentlich nicht neu.
(Wobei ich es für weniger relevant halte, wie
Rigo Wenning schrieb:
Was ich aber sagen kann ist, dass wenn man das Urteil ernst nimmt, das
Reden über rotten.com nicht mehr möglich ist, weil jeder mit der
Referenz die inkriminierten Inhalte findet und es gleichzeitig der Name
und damit die Identifizierung einer Entität ist, über die
* Lutz Donnerhacke:
Bitte nicht falsch verstehen. Es ist ein ehrlicher Eindruck von
Beobachtern.
Ich wollte zum Teil auch einer simplen Gerichtsschelte entgegentreten,
weil sie der Komplexität des Themas genausowenig gerecht wird wie die
mündliche Urteilsbegründung. Dabei bin ich
Am Friday 08 October 2004 21:05 verlautbarte Thomas Hochstein :
Rigo Wenning schrieb:
Will Alvar denn das Volk verhetzen? Diese Frage musst Du Dir
stellen.
Nein. Das wäre die Frage nach dem Willenselement des Tätervorsatzes.
Die Frage müßte vielmehr heißen: Hat er es billigend in Kauf
Am Friday 08 October 2004 21:05 verlautbarte Thomas Hochstein :
Und was genau *ist* ein Link denn anderes als ein Querverweis, der
auf einfache Art und Weise angewählt werden kann und dann sofort zu
der Datei führt, auf die verwiesen werden kann?
Also, nochmal das kleine Einmaleins des Web:
Hallo Liste,
Friday, October 8, 2004, 9:05:42 PM, Thomas Hochstein wrote:
...
* In welchem Kontext stehen die Sachen?
Das bildete ja einen Schwerpunkt Deiner Ausführungen - und ich
verstehe nicht, warum. Wirklich nicht.
Weil das fuer die Ausnahmregelung § 86(3) ziemlich entscheindend ist?
Am Friday 08 October 2004 21:05 verlautbarte Thomas Hochstein :
Das Problem ist zu differenzieren zwischen dem darüber reden und
berichten - was zulässig sein muß - und der Hilfe dabei, diese
Gedanken zu verbreiten - die unzulässig ist -. Der Grad ist recht
schmal.
Du hast den Kontext
*PLONK*
Am Friday 08 October 2004 21:05 verlautbarte Thomas Hochstein :
Wer Grenzen austestet, tut das immer auf eigenes Risiko. Im Recht wie
in der Physik.
-thh
pgpr255B1Kpu3.pgp
Description: PGP signature
Hallo Liste,
Friday, October 8, 2004, 9:05:43 PM, Thomas Hochstein wrote:
Joerg-Olaf Schaefers schrieb:
Das war ein neuer Punkt, der uns erst in den letzten Tagen bewusst
wurde: Wie kann jemand, der 10 Minuten unmotiviert durch ein Netz-
werk mit schon damals mehreren Dutzend komplexen
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
Hash: SHA1
- -- Thomas Hochstein [EMAIL PROTECTED] wrote:
Das hat doch mit dem Zeitaufwand exakt gar nichts zu tun. Die Frage
ist, sind alle wesentlichen be- und entlastenden Beweise erhoben
worden? Wenn nein: welche genau nicht?
also moment, wenn ich das
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
Hash: SHA1
- -- Thomas Hochstein [EMAIL PROTECTED] wrote:
Ja, und? Was hat das mit den Fragen zu tun, die Verfahrensgegenstand
waren?
Du sagtest es oben selbst:
Be- und Entlastendes suchen.
Be- und Entlastendes! Vielleicht wäre ja noch viel schlimmeres,
Hallo Liste,
Friday, October 8, 2004, 9:05:39 PM, Thomas Hochstein wrote:
Joerg-Olaf Schaefers schrieb:
Natürlich gibt es eine ethische Verantwortung. Manche Dinge verlinkt
man einfach nicht.
Wenn man sich auf diesen moralischen Standpunkt stellt, würde mich
allerdings tatsächlich
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