Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingeschränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 19 Jan 2006, um 17:37 hat Felix Deutsch geschrieben: Deinem o.g. Satz folgend hätte auch paperboy vor dem BGH nicht Recht bekommen dürfen. Doch, weil Pressespiegel (also auszugsweise Zitate anderer Presseerzeugnisse) ausdrücklich erlaubt sind. Dies ist ein Fall, wo das

DG Binnenmarkt: Konsultatio n zur künftigen Patentpolitik

2006-01-20 Diskussionsfäden Thomas Roessler
http://europa.eu.int/comm/internal_market/indprop/patent/consultation_de.htm Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen konsultiert die interessierten Kreise zu ihren Erwartungen hinsichtlich des rechtlichen Rahmens und eventuellen Maßnahmen auf dem Gebiet des gewerblichen

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Thomas Stadler: Die Frage ist also erneut - wie bei Paperboy auch - auf welche Art und Weise Daten, die im Web allgemein zugaenglich sind, ausgewertet werden duerfen. Web? Das ist doch wesentlich allgemeiner. Im Netz gibt es haufenweise Datenbanken, die zwar öffentlich abfragbar sind, aber

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 20 Jan 2006, um 15:47 hat Florian Weimer geschrieben: Nicht nur über das WWW abrufbare Datenbanken. Der BGH scheint eine extrem restriktive Ansicht zu vertreten, was Handlungen sind, die einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen (§87b UrhG). Mir scheint, man hat das oder in

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Thomas Stadler: So interpretiere ich die §§ 87 a ff. UrhG eigentlich nicht. Man muss sich zunaechst klar machen, dass der technische Begriff einer Datenbank, so wie Du ihn skizzierst nicht (zwangslaeufig) mit dem Rechtsbegriff aus § 87a UrhG identisch ist. Wenn ich Tabelle schreibe,

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Martin Lesser
Florian Weimer [EMAIL PROTECTED] writes: * Thomas Stadler: So interpretiere ich die §§ 87 a ff. UrhG eigentlich nicht. Man muss sich zunaechst klar machen, dass der technische Begriff einer Datenbank, so wie Du ihn skizzierst nicht (zwangslaeufig) mit dem Rechtsbegriff aus § 87a UrhG

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Martin Lesser: Ich denke auch, daß der Begriff Datenbank im juristischen Sinne etwas unpräzise ist, sich aber auf keinen Fall deckt mit dem, was ein Techniker damit verbindet (z.B. RDBMS). Oh, der technische Begriff ist gleichfalls sehr unpräzise, selbst in Zeiten von SQL. Es ist nicht

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Martin Lesser
Florian Weimer [EMAIL PROTECTED] writes: Oh, der technische Begriff ist gleichfalls sehr unpräzise, selbst in Zeiten von SQL. Es ist nicht einmal klar, ob die ganze Anwendung darunterfällt oder eben nur der Tabellenteil (Rezeptdatenbank). Das ist in der Tat spannend: Ist die Applikation (z.B.

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Martin Lesser: Florian Weimer [EMAIL PROTECTED] writes: Oh, der technische Begriff ist gleichfalls sehr unpräzise, selbst in Zeiten von SQL. Es ist nicht einmal klar, ob die ganze Anwendung darunterfällt oder eben nur der Tabellenteil (Rezeptdatenbank). Das ist in der Tat spannend: Ist

Re: Auswertung von Web-Seit en gerichtlich eingeschränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Martin Schröder
On 2006-01-20 19:44:50 +0100, Martin Lesser wrote: Auf fitug bezogen: Wessen Rechte verletzt es, wenn ein Dritter anhand der Auswertung der via Web verfügbaren debate-Archive eine Statistik veröffentlicht, die u.a. darüber Auskunft gibt, wer in den letzten 3 Jahren auf debate am häufigsten