Am 19 Jan 2006, um 17:37 hat Felix Deutsch geschrieben:
Deinem o.g. Satz folgend hätte auch paperboy vor dem BGH nicht Recht
bekommen dürfen.
Doch, weil Pressespiegel (also auszugsweise Zitate anderer
Presseerzeugnisse) ausdrücklich erlaubt sind. Dies ist ein Fall, wo das
http://europa.eu.int/comm/internal_market/indprop/patent/consultation_de.htm
Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen
konsultiert die interessierten Kreise zu ihren Erwartungen
hinsichtlich des rechtlichen Rahmens und eventuellen
Maßnahmen auf dem Gebiet des gewerblichen
* Thomas Stadler:
Die Frage ist also erneut - wie bei Paperboy auch - auf welche Art
und Weise Daten, die im Web allgemein zugaenglich sind, ausgewertet
werden duerfen.
Web? Das ist doch wesentlich allgemeiner. Im Netz gibt es
haufenweise Datenbanken, die zwar öffentlich abfragbar sind, aber
Am 20 Jan 2006, um 15:47 hat Florian Weimer geschrieben:
Nicht nur über das WWW abrufbare Datenbanken. Der BGH scheint eine
extrem restriktive Ansicht zu vertreten, was Handlungen sind, die
einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen (§87b UrhG). Mir
scheint, man hat das oder in
* Thomas Stadler:
So interpretiere ich die §§ 87 a ff. UrhG eigentlich nicht. Man muss
sich zunaechst klar machen, dass der technische Begriff einer
Datenbank, so wie Du ihn skizzierst nicht (zwangslaeufig) mit dem
Rechtsbegriff aus § 87a UrhG identisch ist.
Wenn ich Tabelle schreibe,
Florian Weimer [EMAIL PROTECTED] writes:
* Thomas Stadler:
So interpretiere ich die §§ 87 a ff. UrhG eigentlich nicht. Man muss
sich zunaechst klar machen, dass der technische Begriff einer
Datenbank, so wie Du ihn skizzierst nicht (zwangslaeufig) mit dem
Rechtsbegriff aus § 87a UrhG
* Martin Lesser:
Ich denke auch, daß der Begriff Datenbank im juristischen Sinne etwas
unpräzise ist, sich aber auf keinen Fall deckt mit dem, was ein
Techniker damit verbindet (z.B. RDBMS).
Oh, der technische Begriff ist gleichfalls sehr unpräzise, selbst in
Zeiten von SQL. Es ist nicht
Florian Weimer [EMAIL PROTECTED] writes:
Oh, der technische Begriff ist gleichfalls sehr unpräzise, selbst in
Zeiten von SQL. Es ist nicht einmal klar, ob die ganze Anwendung
darunterfällt oder eben nur der Tabellenteil (Rezeptdatenbank).
Das ist in der Tat spannend: Ist die Applikation (z.B.
* Martin Lesser:
Florian Weimer [EMAIL PROTECTED] writes:
Oh, der technische Begriff ist gleichfalls sehr unpräzise, selbst in
Zeiten von SQL. Es ist nicht einmal klar, ob die ganze Anwendung
darunterfällt oder eben nur der Tabellenteil (Rezeptdatenbank).
Das ist in der Tat spannend: Ist
On 2006-01-20 19:44:50 +0100, Martin Lesser wrote:
Auf fitug bezogen: Wessen Rechte verletzt es, wenn ein Dritter anhand
der Auswertung der via Web verfügbaren debate-Archive eine Statistik
veröffentlicht, die u.a. darüber Auskunft gibt, wer in den letzten 3
Jahren auf debate am häufigsten
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