Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?

2005-01-14 Diskussionsfäden Hendrik Weimer
Oliver Gassner [EMAIL PROTECTED] writes: On 12 Jan 2005 12:08:27 +0100, Hendrik Weimer [EMAIL PROTECTED] wrote: Google Cache ist harmlos, weil Du das Caching unterbinden kannst. D.h. ich kopiere mal deinen Website und Du musst dich drum kümmern dass ich das Copyright auch achte und darfst

Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?

2005-01-14 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 14 Jan 2005, um 11:38 hat Hendrik Weimer geschrieben: Oliver Gassner [EMAIL PROTECTED] writes: On 12 Jan 2005 12:08:27 +0100, Hendrik Weimer [EMAIL PROTECTED] wrote: Google Cache ist harmlos, weil Du das Caching unterbinden kannst. D.h. ich kopiere mal deinen Website und Du

Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?

2005-01-14 Diskussionsfäden Hendrik Weimer
Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] writes: Am 14 Jan 2005, um 11:38 hat Hendrik Weimer geschrieben: On 12 Jan 2005 12:08:27 +0100, Hendrik Weimer [EMAIL PROTECTED] wrote: D.h. ich kopiere mal deinen Website und Du musst dich drum kümmern dass ich das Copyright auch achte und darfst

Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?

2005-01-12 Diskussionsfäden Thomas Hochstein
Hanno 'Rince' Wagner schrieb: Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten: Einer Erlaubnis muß es dafür erstmal bedürfen. Ich wüßte hier nicht, woher. Der Hyperlink kann auf die Startseite www.xxx.xx.xxx oder auf eine einzelne

Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?

2005-01-12 Diskussionsfäden Nils Ketelsen
On Wed, Jan 12, 2005 at 01:42:09AM +0100, Thomas Hochstein wrote: Sog. deep links (wer denkt sich so dämliche Bezeichnungen eigentlich aus?) sind nach der BGH-Rechtsprechung zulässig; das Framing einer fremden Seite ohne weiteres nicht. Hm, da fallen mir die Google Image Search und der

Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?

2005-01-12 Diskussionsfäden Hendrik Weimer
Nils Ketelsen [EMAIL PROTECTED] writes: On Wed, Jan 12, 2005 at 01:42:09AM +0100, Thomas Hochstein wrote: Sog. deep links (wer denkt sich so dämliche Bezeichnungen eigentlich aus?) sind nach der BGH-Rechtsprechung zulässig; das Framing einer fremden Seite ohne weiteres nicht. Hm, da

Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?

2005-01-11 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Hanno Wagner: Ist so etwas überhaupt rechtlich haltbar? Was kann der Webseiteninhaber machen wenn man a) verlinkt und b) dies nicht sagt oder auch weiterhin verlinkt wenn er eine Unterlassung schickt? ITYM Abmahnung mit strafbarer Unterlassungserklärung. Ich glaube, daß beantwortet auch

Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?

2005-01-11 Diskussionsfäden Lutz Donnerhacke
* Hanno 'Rince' Wagner wrote: Ist so etwas überhaupt rechtlich haltbar? Nein. IANAL. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]

Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?

2005-01-11 Diskussionsfäden Thomas Roessler
On 2005-01-11 11:09:18 +0100, Hanno 'Rince' Wagner wrote: Was kann der Webseiteninhaber machen wenn man a) verlinkt und b) dies nicht sagt oder auch weiterhin verlinkt wenn er eine Unterlassung schickt? Am besten geht man gegen solche Leute vor, indem man das Meme Firma X hat eine a

Re: Linking Policy: inwieweit rechtlich durchsetzbar?

2005-01-11 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 11 Jan 2005, um 11:17 hat Florian Weimer geschrieben: * Hanno Wagner: Ist so etwas überhaupt rechtlich haltbar? Was kann der Webseiteninhaber machen wenn man a) verlinkt und b) dies nicht sagt oder auch weiterhin verlinkt wenn er eine Unterlassung schickt? ITYM Abmahnung mit