Prepaid-Handys anonym kaufen - kleine Korrektur

2004-04-28 Diskussionsfäden hvoss
Hallo, ich habe den Paragraphen, auf den ich mich hauptsächlich berufe, falsch angegeben. Es handelt sich nicht um § 8 Abs. 10 TKG, sondern um § 89 Abs. 10 TKG. Die Ziffer 9 war irgendwie verloren gegangen. Korrekt heißt es: § 89 Abs. 10 Satz 1 TKG: Die geschäftsmäßige Erbringung von

Re: Prepaid-Handys anonym kaufen - kleine Korrektur

2004-04-28 Diskussionsfäden Florian Weimer
[EMAIL PROTECTED] writes: Korrekt heißt es: § 89 Abs. 10 Satz 1 TKG: Die geschäftsmäßige Erbringung von Telekommunikationsdiensten und deren Entgeltfestlegung darf nicht von der Angabe personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die für die Erbringung oder Entgeltfestlegung dieser