Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-23 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 20 Jan 2006, um 17:36 hat Florian Weimer geschrieben: | 5. The repeated and systematic extraction and/or re-utilization of | insubstantial parts of the contents of the database implying acts | which conflict with a normal exploitation of that database or which | unreasonably prejudice

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Thomas Stadler: Die Frage ist also erneut - wie bei Paperboy auch - auf welche Art und Weise Daten, die im Web allgemein zugaenglich sind, ausgewertet werden duerfen. Web? Das ist doch wesentlich allgemeiner. Im Netz gibt es haufenweise Datenbanken, die zwar öffentlich abfragbar sind, aber

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Thomas Stadler
Am 20 Jan 2006, um 15:47 hat Florian Weimer geschrieben: Nicht nur über das WWW abrufbare Datenbanken. Der BGH scheint eine extrem restriktive Ansicht zu vertreten, was Handlungen sind, die einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen (§87b UrhG). Mir scheint, man hat das oder in

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Thomas Stadler: So interpretiere ich die §§ 87 a ff. UrhG eigentlich nicht. Man muss sich zunaechst klar machen, dass der technische Begriff einer Datenbank, so wie Du ihn skizzierst nicht (zwangslaeufig) mit dem Rechtsbegriff aus § 87a UrhG identisch ist. Wenn ich Tabelle schreibe,

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Martin Lesser
Florian Weimer [EMAIL PROTECTED] writes: * Thomas Stadler: So interpretiere ich die §§ 87 a ff. UrhG eigentlich nicht. Man muss sich zunaechst klar machen, dass der technische Begriff einer Datenbank, so wie Du ihn skizzierst nicht (zwangslaeufig) mit dem Rechtsbegriff aus § 87a UrhG

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Martin Lesser: Ich denke auch, daß der Begriff Datenbank im juristischen Sinne etwas unpräzise ist, sich aber auf keinen Fall deckt mit dem, was ein Techniker damit verbindet (z.B. RDBMS). Oh, der technische Begriff ist gleichfalls sehr unpräzise, selbst in Zeiten von SQL. Es ist nicht

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Martin Lesser
Florian Weimer [EMAIL PROTECTED] writes: Oh, der technische Begriff ist gleichfalls sehr unpräzise, selbst in Zeiten von SQL. Es ist nicht einmal klar, ob die ganze Anwendung darunterfällt oder eben nur der Tabellenteil (Rezeptdatenbank). Das ist in der Tat spannend: Ist die Applikation (z.B.

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-20 Diskussionsfäden Florian Weimer
* Martin Lesser: Florian Weimer [EMAIL PROTECTED] writes: Oh, der technische Begriff ist gleichfalls sehr unpräzise, selbst in Zeiten von SQL. Es ist nicht einmal klar, ob die ganze Anwendung darunterfällt oder eben nur der Tabellenteil (Rezeptdatenbank). Das ist in der Tat spannend: Ist

Re: Auswertung von Web-Seiten gerichtlich eingesch ränkt

2006-01-19 Diskussionsfäden Martin Lesser
Felix Deutsch [EMAIL PROTECTED] writes: On 1/18/06, Martin Lesser [EMAIL PROTECTED] wrote: Du unterstellst damit u.a., daß in diesem Fall 1. Hersteller der Datenbank derjenige ist, der die technische Infrastruktur dafür zur Verfügung stellt und dies unabhängig davon, wer die Inhalte