Christian Kahlo schrieb:
Nun gilt es zu beweisen, dass die Bank luegt und eine Beweis-
lastumkehr zu erreichen, sprich die Bank muss Ihr Verfahren
offenlegen und beweisen, dass es sicher ist.
Any ideas?
Die Verbraucherzentrale NRW bschäftigt sich auch mit diesem Thema und sucht
On 5 Feb 2003, at 23:00, Christian Kahlo wrote:
jemandem ist im Zug offenbar gezielt sein Portmonaie geklaut worden.
Enthalten u.a. eine VISA Karte der Berliner Bank Gesellschaft.
Mit Hilfe der VISA-Karte und der Karten-Pin wurden an Bankautomaten
Betraege bis zur maximalen Belastungsgrenze
Mit ein bischen Training ist es sehr einfach, Leute beim eingeben
der PIN zu beobachten. Kombinier das mit einem Taschendieb,
und das Geld fliest. Knacken muss man dafür die PIN nicht.
Es ist aber mehrfach vorgekommen, das Falsche Geräte aufgestellt wurden.
Sein es die falschen Geldautomaten mit
Prof. Pausch hat die Unsicherheit der EC-Kartenverschlüsselung
nachgewiesen, bevor die (glaube ich 2001) geändert wurde.
Diesen Fall sollte man ihm jedenfalls melden. Du solltest Lutz für das
weitere Prozedere ansprechen.
Gruss
Rigo
On Wed, Feb 05, 2003 at 11:00:32PM +0100, Christian Kahlo
On 6 Feb 2003, at 9:26, Andreas Jellinghaus wrote:
Mit ein bischen Training ist es sehr einfach, Leute beim eingeben der
PIN zu beobachten. Kombinier das mit einem Taschendieb, und das Geld
fliest. Knacken muss man dafür die PIN nicht.
Es ist aber mehrfach vorgekommen, das Falsche Geräte
* Rigo Wenning wrote:
Prof. Pausch hat die Unsicherheit der EC-Kartenverschlüsselung
nachgewiesen, bevor die (glaube ich 2001) geändert wurde.
Auch TOFU wurde bereits länger schon abgeschafft. Trotzdem haben nicht alle
umgestellt, weil es keine 'Abschaffung des Verfahrens' sondern eine
Am Mit, 2003-02-05 um 23.00 schrieb Christian Kahlo:
Mit Hilfe der VISA-Karte und der Karten-Pin wurden an Bankautomaten
Betraege bis zur maximalen Belastungsgrenze abgehoben, binnen
kuerzester Zeit.
Die Pin stand nicht auf der Karte und war auch nicht im Portmonaie
oder anderswo fuer den
Mein letzter Stand war, dass der Kunde nur bei _groben_ Verletzungen der
Sorgfaltspflicht haftet. (z.B. Pin auf die Karte geritzt, sehr späte
Meldung/Sperrung etc)
Aber wie die AGB derzeit aussehen, weiss ich nicht...
Gruss
Rigo
On Thu, Feb 06, 2003 at 11:01:21AM +0100, Sebastian wrote:
Am 6 Feb 2003 um 11:40 hat Holger Koepke geschrieben:
Ich habe von einem Urteil gehoert, indem das bei sich tragen der PIN
allein schon als Verstoss gegen die Sorgfaltspflicht angesehen wurde.
Diese Bewertung ist IMHO aber knackbar - kommt aber auf den Richter
an.
Das massgebliche
On Thu, 6 Feb 2003 11:31:14 +0100, Rigo Wenning [EMAIL PROTECTED] wrote:
Mein letzter Stand war, dass der Kunde nur bei _groben_ Verletzungen der
Sorgfaltspflicht haftet. (z.B. Pin auf die Karte geritzt, sehr späte
Meldung/Sperrung etc)
Aber wie die AGB derzeit aussehen, weiss ich nicht...
Ich
Am Thursday 06 February 2003 11:31, Rigo Wenning said:
Mein letzter Stand war, dass der Kunde nur bei _groben_ Verletzungen der
Sorgfaltspflicht haftet. (z.B. Pin auf die Karte geritzt, sehr späte
Meldung/Sperrung etc)
Aber wie die AGB derzeit aussehen, weiss ich nicht...
Eher schlecht,
Am Don, 2003-02-06 um 16.08 schrieb Twister (Bettina Jodda):
Meiner Mom wurde im Urlaub in Österreich die EC-Karte (samt kompletter
Einkaufstasche) gestohlen, sie ist dem Dieb noch hinterhergelaufen, konnte
ihn aber, da er auf einem kleinen Mofa zuckelte, nicht mehr erreichen.
:-(
Dies ist
Sebastian [EMAIL PROTECTED] writes:
Am Don, 2003-02-06 um 16.08 schrieb Twister (Bettina Jodda):
Meiner Mom wurde im Urlaub in Österreich die EC-Karte (samt kompletter
Einkaufstasche) gestohlen, sie ist dem Dieb noch hinterhergelaufen, konnte
ihn aber, da er auf einem kleinen Mofa zuckelte,
Hi Andreas,
From: Andreas Jellinghaus [mailto:[EMAIL PROTECTED]
Sent: Thursday, February 06, 2003 9:26 AM
Mit ein bischen Training ist es sehr einfach, Leute beim eingeben
der PIN zu beobachten. Kombinier das mit einem Taschendieb,
und das Geld fliest. Knacken muss man dafür die PIN
From: Axel H Horns [mailto:[EMAIL PROTECTED]
Sent: Thursday, February 06, 2003 10:39 AM
sein es EC-Terminals die nur so aussehen, den legalen
Zahlbetrag z.B.
in einer Tankstelle nicht abbuchen, sich dafür aber Kartendaten und
PIN merken. Wird später die Karte geklaut oder eine falsche
Mir ist in letzter Zeit aufgefallen, dass wohl vermehrt Kartenleser
eingesetzt werden, die keine fremdblickschuetzende Seitenwaende
besitzen; vor allem an Tankstellen. Ich werde mal aufpassen, welche
Herstellerfirma das ist und dort eine kleine Anfrage starten.
Diese Kartenleser sind unten
From: Sebastian [mailto:[EMAIL PROTECTED]
Sent: Thursday, February 06, 2003 11:01 AM
Wurde die PIN aktiv genutzt? Wenn der PIN-Umschlag noch verschlossen
ist, kann dies als Nachweis verwendet werden. War die PIN jedoch im
regelmäßigen Einsatz, wäre ein Ausspähen der PIN möglich.
(Aktive)
Sebastian wrote:
Wobei ein Gericht dies auch schon mal als fahrlässig eingestuft hatte:
Ein Einbrecher hatte sowohl Karte als auch PIN entwendet, obwohl sie
an verschiedenen Stellen im Haus deponiert waren...
Das hat der BGH explizit anders entschieden. Auf die Entscheidung
hatte ich in
X-Post: de.org.ccc
Hallo,
jemandem ist im Zug offenbar gezielt sein Portmonaie geklaut worden.
Enthalten u.a. eine VISA Karte der Berliner Bank Gesellschaft.
Mit Hilfe der VISA-Karte und der Karten-Pin wurden an Bankautomaten
Betraege bis zur maximalen Belastungsgrenze abgehoben, binnen
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