mir auch gut gefallen. Das Recht ist kein internetfreier Raum
(mehr).
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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dokumentiert praktisch nur und verbindet das nicht mit einer
verherrlichenden oder verharmlosenden Begleitkontext.
Aber muendliche Urteilsbegruendungen sind haeufig ein bisschen
unpraezise, wir werden dann mehr wissen, wenn das schriftliche Urteil
da ist.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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muendlichen Urteilsbegruendung ins Netz gestellt:
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/URTEILE131.HTM
Lesenswert ist auch der Prozessbericht von RA Simon:
http://blat.antville.org/stories/1146790/
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage
schriftlichen Urteil steht.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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Urheberrechten
benutzt werden kann, dann auch verantwortlich ist fuer die Verletzung
die durch Dritte begangen wird.
So aehnlich wuerde man die objektiven und subjektiven Komponenten einer
Teilnahmehandlung bei uns auch umschreiben und zum selben Ergebnis
gelangen.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
[EMAIL
Argumentation durchkommen?
Das ist noch lange kein Grund das Ende von FTP kommen zu sehen.
Wen sollte man eigentlich verklagen, wenn man FTP untersagen wollte. ,-
)
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im
Seite man steht, sondern
ist IMHO nur eine realistische Betrachtung
der tatsaechlichen Gegebenheiten. Die habe ich in der ganzen Diskussion
um Softwarepatente leider haeufig vermisst.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
, denn ihre
Leistung ist beeindruckend.
Das ist sie zweifellos. Nur nachdem die erste Euphorie verpufft ist,
muss man sich
die Frage stellen, ob sie etwas bewirkt bzw. geaendert hat.
Gruesse
Thomas
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http
Rechtspraxis bzw. - auslegung etwas zu aendern. Hierzu muesste man
vielmehr gegenlaeufige gesetzgeberische Massnahmen fordern.
Es bleibt jetzt wie es war.
Gruesse
Thomas
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http
kommen auch die meisten
Trivialpatente zustande.
Gruesse
Thomas
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
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, dass man Patentschutz per se - und zwar unabhaengig
von der Softwarediskussion - fuer falsch haelt.
Das waere ja eine legitime Position, nur wie gesagt, sollte man das
dann auch so artikulieren.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005
Am 08.07.2005 um 17:02 schrieb Thomas BOHN:
Am 08.07.2005 um 16:43 schrieb Thomas Stadler:
Das ist das Problem und deshalb muss man anders differenzieren oder
ganz offen sagen, dass man Patentschutz per se - und zwar unabhaengig
von der Softwarediskussion - fuer falsch haelt.
Halten wir
Diskussion scheint das nicht mehr zu gelten.
Gruesse
Thomas
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Softwarepatente war aber deshalb irgendwie auch wieder ausgewogen, weil
es auf beiden Seiten so zuging.
Gruesse
Thomas
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Rechtsprechung und Rechtspraxis ist. Ohne die beschränkenden
Vorgaben der Richtlinie wird das EPA seine bisherige Linie fortsetzen.
Was ihr da erreicht habt, ist für die Softwareentwickler kein Sieg.
Gruesse
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Rechtsanwaelte Alavi
Am 08.07.2005 um 22:08 schrieb Thomas BOHN:
Am 08.07.2005 um 21:10 schrieb Thomas Stadler:
[...] Doch wieso soll zum Beispiel ein Algorythmus für Erstellung
von Blocksatz in einer Textverarbeitung patentierbar sein?
Ist er nicht und waere er auch dann nicht, wenn die Richtlinie Erfolg
.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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geebnet, dass das EPA seine in Teilen fragwürdige
Praxis fortsetzen kann.
Gruesse
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nichts damit zu tun.
Die
ABS-Entscheidung gehört damit gerade zu den BGH-Urteilen, die die
These
von der Schutzfähigkeit computerimplementierter Erfindungen begründet
haben.
Nein.
Also, mit Argumenten hast Du es ja offensichtlich nicht so.
Gruesse
Thomas
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Am 09.07.2005 um 10:10 schrieb Florian Weimer:
* Thomas Stadler:
Halten wir doch einmal fest, das eine softwarebetriebene ABS-Anlage
patentierbar ist. Doch wieso soll zum Beispiel ein Algorythmus für
Erstellung von Blocksatz in einer Textverarbeitung patentierbar sein?
Ist er nicht und
, weil eine ganze Reihe von Softwarepatenten die das EPA
bisher erteilt hat, nach der Richtlinie nicht mehr moeglich waeren.
Insoweit kann es auch nicht schaden, die Erwaegungsgruende 13a - 13 c
des Richtlinenentwurfs des Rats mal gelesen zu haben.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
[EMAIL PROTECTED
-Spiel einen Punkt gewonnen. Ohne diesen
Punkt haetten wir schon das Spiel verloren.
Ihr habt in einem Fussballspiel aufs eigene Tor geschossen und dort
schliesslich auch einen Treffer erzielt.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005
von niemandem erwarten, dass er sich fuer Dinge engagiert,
von denen er nicht ueberzeugt ist.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Entwurf des
Rats orientieren muss, denn der stand schliesslich zur Abstimmung.
In den Schreiben von Thomas Stadler sehe nich noch einmal bestaetigt,
wie selbstverstaendlich gutsherrenartig man in diesem Milieu mit
gewaehlten Parlamenten umgeht und die Betroffenen vor die Wahl stellt:
entweder EPA
?
Gruesse
Thomas
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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schlimmer werden. Siehe neue Patentwelt/Irak.
Wenn man eine grundlegende Aenderung des Ist-Zustandes will, dann ist
das auch legitim. Dann darf man aber nicht so argumentieren wie Hartmut
Pilch oder Du. Ich wiederhole mich hier leider.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Lobbyisten noch was lernen. ,-)
Ich verabschiede mich jetzt aus der Diskussion, weil ich heute auch
noch ein bisschen arbeiten muss.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
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des EPA in der Praxis einpendelt oder eine
restriktiviere Position (wofuer m.E. Wortlaut und Erwaegungsgruende
gesprochen haben) waere abzuwarten gewesen.
Es ist in jedem Falle unangebracht, hier wieder mal den Untergang des
Abendlandes zu beschwoeren.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
[EMAIL
Diskussion primär juristisch
zu führen und Euer Einstieg über eine juristische Auslegung des
Ratsentwurfs führt.
Grüße
Thomas
Thomas Stadler
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Verständnis des ABS-Urteils doch mehrfach
dargelegt. Vielleicht einfach noch mal alle Postings durchlesen. Es
waren zugegebener Maßen ja eine ganze Menge.
Grüße
Thomas
Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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zumindest in diesem Punkt angeschlossen habt.
Grüße
Thomas
Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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koennen, ohne dass real-weltliche Argumente
jemals Einzug finden...
Es ist schon lustig, dass Du das hier jetzt gerade Juristen wie Rigo
oder mir vorwirfst. Da ist wohl einiges gehörig durcheinander geraten.
Meine Güte.
Grüße
Thomas
Thomas Stadler
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eigentlich nicht mal mehr eine schlechte Diskussion.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
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_
Rechtsanwaelte Alavi Froesner
was das EPA derzeit
praktiziert. D.h. noch lange nicht, dass es nicht sinnvolle
Verbesserungsvorschlaege gibt.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages
.
Richtig waere im Vergleich zur aktuellen EPA-Rechtsprechung.
Das ist nicht das gleiche wie die aktuelle Rechtslage.
Und im Vergleich zur BGH-Rechtsprechung und der nationalen
Rechtsprechung anderer Mitgliedsstaaten. Dann ist es richtig.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
[EMAIL PROTECTED
-Parlament letzte Woche
Softwarepatente abgelehnt hat, wie einige Medien berichteten. 8-/
Es stimmt aber auch nicht, dass die EU bzw. der Rat mit seinem
Richtlinienentwurf Softwarepatente einfuehren wollte.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die
Am 12 Jul 2005, um 10:26 hat Martin Schröder geschrieben:
On 2005-07-12 09:32:01 +0200, Thomas Stadler wrote:
dann zumeist nur mit Polemik, die u.a. in Irak-Vergleichen gipfelt,
gekontert wird.
Der Irak kam von Dir ([EMAIL PROTECTED]).
Nein.
Thomas Stadler
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misslungen ist, weil es noch genauer und deutlicher
spezifiziert werden muesste.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
. Erwaegungsgruende sind IMHO nicht so
auszulegen, dass die Patentierbarkeit von Software zum Regelfall wird.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages
rumzuhacken, aber
in dem Fall scheint es mir doch eher so zu sein, dass auf beiden Seiten
vorwiegend Techniker sitzen. Das ergaenzend auch noch als beitrag zu
den von Dir angestellten Milieustudien.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005
und unter
welchen Umstaenden ein technischer Beitrag erfolgt bzw. eine technische
Wirkung erzeugt wird, wohlgemerkt i.S.d. Richtlinie.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
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Grundsaetze zurueckgreifen wird. Wobei man
bedenken muss, dass die auch nicht einheitlich sind. Im Ergebnis
verbindlich wird der EuGH das aber irgendwann auslegen.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im
, was m.W. aber angedacht war.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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)
massgeblich zu halten.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Am 12.07.2005 um 21:35 schrieb Thomas Stadler:
Falsch. Geschaeftsmethoden sind der Ratsfassung zufolge patentfaehige
Erfindungen, wie schon vorher hier im Gespraechsfaden ausgefuehrt
wurde.
Sorry, aber das ist leider wieder mal falsch. In Erwägungsgrund 13a
und v.a. in Art. 4a a Abs. 2 der
Zweifel daran
beseitigt, dass die Regeln im EPA gesetzt werden.
Nochmal: Das EPA ist keine Institution der EU!
Grüße
Thomas
Thomas Stadler
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nach dem Ratsentwurf nie und nimmer patentierbar ist.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi
patentierbar erklaert, obwohl der Text an drei Stellen das Gegenteil
besagt und es keine einzige Passage gibt, die Deine Auffassung stützt.
Du kannst mir die Passage in der steht, dass Geschaeftsmethoden
paentierbar sind, gerne zitieren.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Methodik und juristischer Auslegung hast und
deshalb hier zu einem Verstaendnis kommst, das man schlicht als nicht
vertretbar bezeichnen muss.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
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auf juristischem Wege bedroht
ist.
Das ist das Problem jeder Normierung. Es sollen millionen von
Einzelfaellen durch eine knappe und allgemein verstanedliche
Formulierung abgedeckt werden. Das geht schlicht nicht.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Am 13 Jul 2005, um 9:02 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
* Thomas Stadler wrote:
Mit Deiner Argumentation waere der HTML-Steuerungsbefehl fuer einen
Link auch patentierbar.
US-A-4,873,662
In dieser Diskussion wirst du wirklich wahnsinnig. Ich rede die ganze
Zeit ueber europaeische
Thomas Stadler
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Horrorszenario hat aber als solches nur in
den Köpfen existiert, nicht in den Texten, die eingebracht wurden. Das
hat Thomas versucht zu erklären.
Danke Rigo, das war treffend formuliert.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005: Haftung fuer
tatsaechliche Praxis einer
Institution, die nicht einmal der Gemeinschaft angehoert, fuer die
Rechtsauslegung nebensaechlich.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
Wortlaut und Erwaegungsgruende des
Ratsentwurfs erlaeutert.
Immer nur apodiktische Behauptungen - z.T. nachweisbar falsch - aber
kein Ansatz von Begruendung.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im
nicht juristischer Diktion und Methodik
entspricht. Wir diskutieren hier aber ueber die Auslegung einer EU-
Richtlinie, also eines Gesetzeswerks. Die ist nach juristischen
Masstaben formuliert und auch anhand juristischer Methodik auszulegen.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
[EMAIL PROTECTED
Am 13 Jul 2005, um 13:33 hat PILCH Hartmut geschrieben:
Unsere
Petition wurde von ueber 1000 Juristen unterzeichnet, und auch im
engeren Kreis des FFII sind einige Volljuristen.
Die mit Sicherheit alle so argumentieren, wie Du hier. ,-)
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
[EMAIL PROTECTED
Beitrag liefern. Unter diesen Voraussetzungen ist aber -
unabhängig vom Softwarebereich - alles patentierbar. Du drehst Dich im
Kreis.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
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, dass
Geschaeftsvorgaenge danach regelmaessig patentierbar waeren.
Was Du sagst ist in etwa folgendes: Jeder VW ist ein Auto, deshalb muss
jedes Auto auch ein VW sein.
Das ist eigentlich kein juristisches Problem, sondern ein solches der
Denklogik.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
[EMAIL
Am 13 Jul 2005, um 15:47 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
* Thomas Stadler wrote:
Bereits aus sprachlichen Gruenden bezieht sich das Adjektiv
naheliegend nicht auf die Geschaeftsmethoden, sondern nur auf die
Trivial- Vorgaenge.
Nein.
Doch.
Aber selbst wenn es anders waere, ist der
nicht dem Gemeinschaftsrecht
unterliegt. Auch das habe ich schon mehrfach ausgefuehrt.
Ich klinke mich jetzt an dieser Stelle aus. Mir langts.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs
durch ihn die Beseitigung des
Stoerungszustands zu erreichen ist. Das ist so ausdruecklich bislang
nicht formuliert worden, duerfte m.E. aber vom BGH in der geeigneten
Konstellation so gesehen werden.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage
grundsaetzlich einen besonderen Schutz geniesst,
muessen wir doch wohl nicht ernsthaft diskutieren.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
ankommen. Alles andere geht mit Art. 5 GG nicht zusammen.
Inwieweit sich Leute, die nebenbei Online-Berichterstattung betreiben,
auf die Pressefreiheit berufen koennen, ist ein spannendes Thema, ueber
das in Zukunft noch viel zu Reden sein wird.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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dort anklingt, dass auf odem.org
Berichterstattung betrieben wird.
Das Thema wird durchdiskutiert und vermutlich auch durchprozessiert
werden.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs
Am 6 Oct 2005, um 22:26 hat Florian Weimer geschrieben:
Und Thomas Stadler meinte, Mitstörer wie Google dürften in
Zivilverfahren nicht belangt werden, solange der Hauptstörer greifbar
ist.
Ist das nicht eher Wunschdenken? Immerhin wurde Heise auf
zivilgerichtlichem Wege untersagt
schreibt und die Seiten erst im
September entfernt wurden, dann vermute ich eher, dass Google sich
deshalb zur Entfernung entschlossen hat, weil das fortlaufende
Geschreibe von Nutzwerk zu laestige wurde.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die
weitere Sachaufklaerung erlassen wird.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
-
Angela Merkels Sieg ueber das Charisma
weniger mit unserem
Rechtssystem zu tun.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
-
Angela Merkels Sieg ueber das Charisma
Thomas
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
-
Angela Merkels Sieg ueber das Charisma in der Politik beschert
ihr den knappen ersten
Nutzwerk befasst, einfach runter zu
nehmen.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
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-
Angela Merkels Sieg ueber das
Am 10 Oct 2005, um 11:29 hat Sven Türpe geschrieben:
Thomas Stadler schrieb:
Wie ich schon sagte, ist Google marktbeherrschendes Unternehmen, was
im konkreten Fall dazu fuehrt, dasss Google einen sachlichen Grund -
der tatsaechlich gegeben ist - braucht, um bestimmte Seiten aus dem
Am 10 Oct 2005, um 16:25 hat Neko (Simone Demmel) geschrieben:
Thomas Stadler ([EMAIL PROTECTED]) - Mon, Oct 10, 2005 at 11:20:23AM +0200:
Gegen wen willst Du den sonst vorgehen, wenn es darum geht, dass Google
Seiten aus seinem Index entfernt?
Ich wuerde den Verursacher vorschlagen. Also
sicherlcih auch sinnvoll, das mal durchzustreiten, weil sich
Google dann kuenftig genauer ueberlegen wird, wann man etwas verbannt.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
gewerblichen Leistung.
Gruesse
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
-
Angela Merkels Sieg ueber das Charisma in der Politik
Sixtus zu bleiben - ist ebenso wie der Suchmaschinenmarkt kein
reiner Werbemarkt.
Unabhaengig vom Aspekt der Werbung konkurrieren Fernsehsender
miteinander um die Gunst des Zuschauers und Suchmaschinenanbieter um
die Gunst der Nutzer.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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das vielleicht anders sehen. Soweit es um die Rechtsfrage
geht, ist die Sache aber klar und eindeutig.
Gruesse
Thomas
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
Zahlen zur Hand?
Das GWB vermutet eine marktbeherrschende Stellung bereits bei einem
Marktanteil von 1/3 (§ 19 Abs. 3 GWB). Je nach Markt genuegen oft schon
Marktanteile von 20 % oder auch noch weniger.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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-
Die Neuauflage
doch da jetzt auch eine groessere Diskussion
losgetreten. Das Problem sehe ich auch darin, dass die Ahnungslosigkeit
und Naivitaet dort noch etwas groesser ist als bei uns.
Gruesse
Thomas
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-
Die
ansieht.
Gruesse
Thomas
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
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Wuenschen des Datenbankbetreibers, sondern
nach objektiven Kriterien.
Gruesse
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html
dort
mit den Deep-Links nur eine andere Art der Abfrage oder
Zugriffsmoeglichkeit geschaffen wird.
Gruesse
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Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet
http://www.afs
, dass die
Sache in die andere Richtung kippt.
Gruesse
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beschraenken. Wenn es die Zulaessigkeit der Speicherung verneint, dann
impliziert das die Annahme, dass es fuer die vorgenommene Speicherung
keinerlei Rechtsgrundlage gibt.
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Wuermer zu verschicken.
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Am 26 Jan 2006, um 14:51 hat Werner Hülsmann (FIfF e.V.) geschrieben:
Auch E-Mail-Adressen sind Nummern im Sinne des TKG.
Aha. Dann ist wohl auch die RegTP aka Bundesnetzagentur fuer die
Vergabe von E-Mail-Adressen zustaendig?
Gruesse
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http
Rechteinhaber ohnehin schon an einem Strang.
Gruesse
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anderen
Ermittlungen zufaellig auf Raubkopien und informiert dann die
Rechteinhaber.
Viele der Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen kommen nicht
auf Initiative der Rechteinhaber in Gang.
Gruesse
Thomas
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Informationszugriffs noch eine konkrete
Person zugeordnet werden muss. Das ist in dem Fall naemlich das letzte
und zentrale Detail des Kommunikationsvorgangs und als solches
selbstredend vom Schutzbereich des Grundrechts umfasst.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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http://www.haftung-im
kennt.
Das moechte ich in dieser Pauschalitaet zwar bestreiten, aber darum
geht es hier auch nicht.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte AFS
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Adresse von der Telefongesellschaft benannt werden.
Also sorry, das ist doch hanebuechen.
Sicher nicht.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte AFS
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aber vom Provider wissen will ist, welcher Nutzer an dem
konkreten Vorgang (Download) beteiligt war. Und diese Information ist
vom Fernmeldegeheimnis geschuetzt.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte AFS
http
Preisfrage laute dann, wie Kombination beider Daten zu bewerten
ist.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte AFS
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konstruktiv. Die
Richtigkeit Deiner Ansicht untermauert das aber eher weniger.
Es ist ziemlich muessig so zu diskutieren.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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um
die IP-Adresse Deines Rechners gekuemmert habe. Anrufen kann ich Dich
aber nur, wenn ich Deine Nummer habe.
Der Unterschied ist doch voellig evident.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte AFS
http://www.afs
) und moechte vom Provider die Personalisierung dieses
Datums.
Da ist auch immer eine Frage der Wertigkeit. Beide Vorgaenge
unterscheiden sich qualitativ, also ist es auch gerechtfertigt und
notwendig, juristisch zu differenzieren.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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http
sind einem Nutzer nicht dauerhaft oder
laengerfristig zugeordnet. Das schliesst ihre Qualifizierung als
Bestandsdaten aus.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
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