Thomas Stadler schrieb:
Manchmal bringt Polemik ja auch Erkennntnisgewinn. Hier scheint mir das
aber nicht der Fall zu sein.
Abwarten.
Die Suchmaschine ist fuer Google kein Seiteneffekt, sondern der
absolute Kernbereich der Taetigkeit dieses Unternehmens. Abgsehen davon
spielt es aber
Es geht hier doch nur um die Frage, wie der Begriff des Marktes bzw.
der marktbeherrschenden Stellung i.S.d. GWB definiert ist. Massgeblich
ist hierfuer ganz alleine, ob Google als Unternehmen eine gewerbliche
Leistung anbietet. Dass Google ein Unternehmen ist, duerfte unstreitig
sein.
Thomas Stadler schrieb:
Massgeblich ist allein der Marktanteil bei den Suchmaschinen?
Es gibt keinen Markt für Suchmaschinen. Höchstens einen für die
Ranking-Optimierung von Webangeboten, dafür zahlen Leute wirklich
Geld. Fürs Suchen nicht, fürs gefunden Werden -- jenseits der
Werbung in
Ein Markt ohne
Geldtransfer?
Yep. Siehe Privatfernsehen.
--
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
Am 11 Oct 2005, um 13:54 hat Sven Türpe geschrieben:
Massgeblich ist allein der Marktanteil bei den Suchmaschinen?
Es gibt keinen Markt für Suchmaschinen. Höchstens einen für die
Ranking-Optimierung von Webangeboten, dafür zahlen Leute wirklich
Geld. Fürs Suchen nicht, fürs gefunden
* Thomas Stadler:
Google ist ein boersennotiertes Unternehmen und ist Anbieter einer
gewerblichen Leistung.
Wenn die Leistung aber (Such)portal ist, dann sieht es mit dem
Marktanteil gar nicht mehr *so* beherrschend aus.
--
To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
For additional commands,
Ein Markt ohne
Geldtransfer?
Yep. Siehe Privatfernsehen.
Ein Markt fuer Werbung via Fernsehen und ein anderer
fuer Werbung via Suchmaschinen. Dass Suchmaschinen
dabei nur indirekt Gegenstand der gewerblichen Taetigkeit
sind, wird wohl an den Ueberlegungen zur marktbeherrschenden
Thomas Stadler schrieb:
Ja natuerlich. Der Begriff des Marktes haengt doch nicht davon ab, dass
fuer die Leistung selbst unmittelbar Entgelt bezahlt wird.
Google ist ein boersennotiertes Unternehmen und ist Anbieter einer
gewerblichen Leistung.
Wenn ich einen Supermarkt betreibe, muss
Am 12 Oct 2005, um 12:00 hat PILCH Hartmut geschrieben:
Ein Markt ohne
Geldtransfer?
Yep. Siehe Privatfernsehen.
Ein Markt fuer Werbung via Fernsehen und ein anderer
fuer Werbung via Suchmaschinen.
Der Privtfernsehmarkt - um bei dem wirklich treffenden Beispiel von
Mario
Am 12 Oct 2005, um 12:33 hat Sven Türpe geschrieben:
Google ist ein boersennotiertes Unternehmen und ist Anbieter einer
gewerblichen Leistung.
Wenn ich einen Supermarkt betreibe, muss ich dann über den Markt der
Vermietung von Einkaufswagen nachdenken? Kann ein örtliches Nah-
Am 12 Oct 2005, um 10:54 hat Florian Weimer geschrieben:
Google ist ein boersennotiertes Unternehmen und ist Anbieter einer
gewerblichen Leistung.
Wenn die Leistung aber (Such)portal ist, dann sieht es mit dem
Marktanteil gar nicht mehr *so* beherrschend aus.
Hat jemand konkrete
* Thomas Stadler:
Am 12 Oct 2005, um 10:54 hat Florian Weimer geschrieben:
Google ist ein boersennotiertes Unternehmen und ist Anbieter einer
gewerblichen Leistung.
Wenn die Leistung aber (Such)portal ist, dann sieht es mit dem
Marktanteil gar nicht mehr *so* beherrschend aus.
Hat
Thomas Stadler schrieb:
Wie ich schon sagte, ist Google marktbeherrschendes Unternehmen, was im
konkreten Fall dazu fuehrt, dasss Google einen sachlichen Grund - der
tatsaechlich gegeben ist - braucht, um bestimmte Seiten aus dem Index
zu nehmen. Allein die Behauptung, die Seiten wuerden
Am 10 Oct 2005, um 11:29 hat Sven Türpe geschrieben:
Thomas Stadler schrieb:
Wie ich schon sagte, ist Google marktbeherrschendes Unternehmen, was
im konkreten Fall dazu fuehrt, dasss Google einen sachlichen Grund -
der tatsaechlich gegeben ist - braucht, um bestimmte Seiten aus dem
Am 10 Oct 2005, um 16:25 hat Neko (Simone Demmel) geschrieben:
Thomas Stadler ([EMAIL PROTECTED]) - Mon, Oct 10, 2005 at 11:20:23AM +0200:
Gegen wen willst Du den sonst vorgehen, wenn es darum geht, dass Google
Seiten aus seinem Index entfernt?
Ich wuerde den Verursacher vorschlagen. Also
Am 10 Oct 2005, um 14:52 hat PILCH Hartmut geschrieben:
Wie ich schon sagte, ist Google marktbeherrschendes Unternehmen, was
im konkreten Fall dazu fuehrt, dasss Google einen sachlichen Grund -
der tatsaechlich gegeben ist - braucht, um bestimmte Seiten aus dem
Index zu nehmen. Allein die
On Tue, 11 Oct 2005 13:58:00 +0200
Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] sed:
Wenn Google Dich ohne sachlichen Grund aus seinem Index wirft, dann
kannst Du das gerichtlich ueberpruefen lassen. Die Massnahme von Google
wird m.E. einer gerichtlichen Pruefung nur dann standhalten, wenn
Google im
Es waere sicherlcih auch sinnvoll, das mal durchzustreiten, weil sich
Google dann kuenftig genauer ueberlegen wird, wann man etwas verbannt.
Vielleicht kann man dann auch die Google-Anwaelte mal dazu bekommen, sich
auf die Hinterfuesse zu stellen und eine Klarstellung zu erstreiten, die
mit
Vielleicht kann man dann auch die Google-Anwaelte mal dazu bekommen, sich
auf die Hinterfuesse zu stellen und eine Klarstellung zu erstreiten, die
mit dem Mitstoerer-Haftungs-Terror allgemein Schluss macht, d.h. etwa dafuer
sorgt, dass
* der Mitstoerer nicht belangt wird, wenn der
On 2005-10-11 22:10:44 +0200, Hartmut Pilch wrote:
Vielleicht kann man dann auch die Google-Anwaelte mal dazu bekommen, sich
auf die Hinterfuesse zu stellen und eine Klarstellung zu erstreiten, die
mit dem Mitstoerer-Haftungs-Terror allgemein Schluss macht, d.h. etwa dafuer
Aber dann müssten
Am 7 Oct 2005, um 23:26 hat PILCH Hartmut geschrieben:
Das ist fuer Fitug ziemlich gefaehrlich. Nutzwerk macht beim Abmahnen
vor Web-Archiven nicht halt.
Vielleicht waere das aber gerade mal der richtige Ansatz, wenn eine
unabhanegige Plattform wie Fitug den ganzen Vorgang dokumentiert.
Am 7 Oct 2005, um 23:06 hat PILCH Hartmut geschrieben:
Google hat eine marktberrschende Stellung auf dem Suchmaschinensektor
und kann nicht einfach ohne sachliche Rechtfertigung Seiten aus dem
Index entfernen, nur weil eine Fa. Nutzwerk das fordert. Es sollte
dann freilich
Das zu pruefen ist unverhaeltnismaessig aufwendig, insbesondere wenn
kein woertlicher Verstoss vorliegt sondern nur ein von den Anwaelten
behaupteter (etwa unter Berufung auf einen angeblichen Kern des
Verbotes).
In diesem Fall darf Google dann aber auch nicht entfernen oder
sperren.
Das ist fuer Fitug ziemlich gefaehrlich. Nutzwerk macht beim Abmahnen
vor Web-Archiven nicht halt.
Vielleicht waere das aber gerade mal der richtige Ansatz, wenn eine
unabhanegige Plattform wie Fitug den ganzen Vorgang dokumentiert.
Sobald die ersten Abmahnungen eintreffen, wird Fitug
Am 10 Oct 2005, um 10:48 hat PILCH Hartmut geschrieben:
In diesem Fall darf Google dann aber auch nicht entfernen oder
sperren.
Darf?
Gibt es da rechtliche Handhaben?
Wie ich schon sagte, ist Google marktbeherrschendes Unternehmen, was im
konkreten Fall dazu fuehrt, dasss Google
Am 10 Oct 2005, um 11:00 hat PILCH Hartmut geschrieben:
Das ist fuer Fitug ziemlich gefaehrlich. Nutzwerk macht beim
Abmahnen vor Web-Archiven nicht halt.
Vielleicht waere das aber gerade mal der richtige Ansatz, wenn eine
unabhanegige Plattform wie Fitug den ganzen Vorgang
Trotzdem haben wir in soweit bereits verloren, wie wir gezwungen sind,
Ressourcen fuer etwas aufzuwenden, das wenig mit den prioritaeren
Vorhaben des FFII zu tun hat.
Ja, das ist aber immer so, wenn Du in ein gerichtliches Verfahren
gezogen wirst.
Du kannst eben niemandem verbieten,
Wie ich schon sagte, ist Google marktbeherrschendes Unternehmen, was im
konkreten Fall dazu fuehrt, dasss Google einen sachlichen Grund - der
tatsaechlich gegeben ist - braucht, um bestimmte Seiten aus dem Index
zu nehmen. Allein die Behauptung, die Seiten wuerden gegen gerichtliche
* PILCH Hartmut:
Die Dokumentation des FFII ueber Nutzwerk ist ja seit Anfang August
nicht mehr zugaenglich. Eine Reihe anderer Leute im Netz, auch Uni
Stuttgart, haben es mit ihren Publikationen aehnlich gehandhabt.
Bevor hier Mißverständnisse aufkommen: Es gab keine Publikation der
Thomas Stadler ([EMAIL PROTECTED]) - Mon, Oct 10, 2005 at 11:20:23AM +0200:
Gegen wen willst Du den sonst vorgehen, wenn es darum geht, dass Google
Seiten aus seinem Index entfernt?
Ich wuerde den Verursacher vorschlagen. Also denjenigen, der Google
dazu veranlasst hat. Haette keiner was
Gegen wen willst Du den sonst vorgehen, wenn es darum geht, dass Google
Seiten aus seinem Index entfernt?
Ich wuerde den Verursacher vorschlagen. Also denjenigen, der Google
dazu veranlasst hat. Haette keiner was gasagt, haette Google auch nichts
angefasst.
Nutzwerk kann man vermutlich
* PILCH Hartmut:
Es sind schon viele Webseitenbetreiber abgemahnt worden, die Links
auf nutzwerk.ffii.org hatten oder auch nur aehnliches sagten oder
untermauerten, wie auf nutzwerk.ffii.org gesagt und Gegenstand gerichtlicher
Verbote geworden war. So z.B. das Archiv der Bugtraq-Liste, s.
Am 6 Oct 2005, um 22:26 hat Florian Weimer geschrieben:
Und Thomas Stadler meinte, Mitstörer wie Google dürften in
Zivilverfahren nicht belangt werden, solange der Hauptstörer greifbar
ist.
Ist das nicht eher Wunschdenken? Immerhin wurde Heise auf
zivilgerichtlichem Wege untersagt,
Am 6 Oct 2005, um 22:23 hat PILCH Hartmut geschrieben:
Nachfragen ergaben, dass Google eine einmal aus dem Index entfernte
Seite/Site grundsätzlich nicht erneut prüft, da bereits das Zensieren
unverhältnismäÃig viel Arbeit verursacht und nur notgedrungen
vorgenommen wird, weil deutsche
Hartmut,
da Google diese Liste mit hohem Karma indexiert ;),
kannst Du uns bitte einen Stand des Streits mit Nutzwerk hierher
schicken? Sind die Seiten von irgendeinem Gericht (und sei es nur im
einstweiligen Rechtsschutz) beanstandet worden? Wenn ja, welche?
Übrigens ist nur eine Seite
Nachfragen ergaben, dass Google eine einmal aus dem Index entfernte
Seite/Site grundsätzlich nicht erneut prüft, da bereits das Zensieren
unverhältnismäÃig viel Arbeit verursacht und nur notgedrungen
vorgenommen wird, weil deutsche Gerichte das so verlangen.
Was hat denn das
da Google diese Liste mit hohem Karma indexiert ;),
kannst Du uns bitte einen Stand des Streits mit Nutzwerk hierher
schicken?
Das ist fuer Fitug ziemlich gefaehrlich. Nutzwerk macht beim Abmahnen
vor Web-Archiven nicht halt. Eine Aufforderung wie die obige koennten
die dabei sogar noch
* PILCH Hartmut:
Und Thomas Stadler meinte, Mitstörer wie Google dürften in
Zivilverfahren nicht belangt werden, solange der Hauptstörer greifbar
ist.
Ist das nicht eher Wunschdenken? Immerhin wurde Heise auf
zivilgerichtlichem Wege untersagt, einen Link auf ein u.a. bei Hetzner
gehostete
Und Thomas Stadler meinte, Mitstörer wie Google dürften in
Zivilverfahren nicht belangt werden, solange der Hauptstörer greifbar
ist.
Ist das nicht eher Wunschdenken? Immerhin wurde Heise auf
zivilgerichtlichem Wege untersagt, einen Link auf ein u.a. bei Hetzner
gehostete Seite zu legen
* PILCH Hartmut:
Und Thomas Stadler meinte, Mitstörer wie Google dürften in
Zivilverfahren nicht belangt werden, solange der Hauptstörer greifbar
ist.
Ist das nicht eher Wunschdenken? Immerhin wurde Heise auf
zivilgerichtlichem Wege untersagt, einen Link auf ein u.a. bei Hetzner
40 matches
Mail list logo