Am 5. August 2014 23:58 schrieb Mark Obrembalski m...@obrembalski.de:
Aber wenn man für ein Gebiet nix Besseres hat, kann man natürlich auch
erst mal die Angaben aus dem Bebauungsplan eingeben, solange man nur
weiß, dass das Gebiet tatsächlich schon bebaut ist.
Was aber auf jeden Fall auch
Hi,
On Tue, Aug 05, 2014 at 07:10:04PM +0200, 715371 wrote:
Sonst: Ist halt auch die Frage woher solche Daten kommen sollen.
Baupläne sind doch bestimmt per se erst einmal nicht Lizenz-kompatibel,
oder?
Bebauungspläne sind erstmal Amtliche Werke die nicht Urheberrechtlich
schützbar sind. So
Am 5. August 2014 21:14 schrieb Florian Lohoff f...@zz.de:
Bebauungspläne sind erstmal Amtliche Werke die nicht Urheberrechtlich
schützbar sind. So war zumindest erstmal meine laienhafte Wahrnehmung.
§5 UrhG - http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html
Strittig ist ob die Grundkarte
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
Hash: SHA1
On 05.08.2014 21:26, Martin Koppenhoefer wrote:
wieso, da steht schon einiges drin, z.B. auch Grundstücksnummern
(also Hausnummern), Straßennamen (oft/meistens), überbaubare Fläche
(wird meistens voll ausgenutzt, d.h. ist in der Regel gleich wie
Il giorno 05/ago/2014, alle ore 23:58, Mark Obrembalski m...@obrembalski.de
ha scritto:
Von überbaubare Fläche = Gebäudegrundriss würde ich nicht einfach
ausgehen. Zum einen gibt es Bauvorhaben, bei denen es einfach nicht
sinnvoll ist, die Fläche voll auszunutzen.
Ja klar, ganz 1:1 ist
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