On 12/19/2014 08:39 PM, martinq wrote: > 1) maxspeed ist eben als maximale (rechtliche) Höchstgeschwindigkeit > definiert worden. Die Tatsache, dass der Wert von maxspeed in der Praxis > nicht gefahren werden kann und für das Routing nicht immer passt, ist > ein Problem von maxspeed selber -- und unabhängig von Signalanlagen. > Versuche mit maxspeed:practical gibt es, so recht durchgesetzt hat es > sich nicht (siehe letzter Absatz im Posting).
Es geht mir nicht um praktische Geschwindigkeiten sondern um die rechtliche Begrenzung, die die meiste Zeit aktiv ist. > In den überwiegenden Zahl von Fällen wird die maximale > Höchstgeschwindigkeit für das Routing aber nicht so schlecht > funktionieren, [...] Keine Frage. Aber an Stellen wie dem IGL auf der A1 in OÖ bei Linz ist imo die meiste Zeit ein 100er (ab Landesgrenze NÖ/OÖ bis zum Autobahnkreuz, wo sowieso immer 100 gilt) und die Maximalgeschwindigkeit dort wäre 130. Da bringt das Schema nichts, denn 130 wäre so oder so als Maximalgeschwindigkeit angegeben nur ist halt meistens die IGL Begrenzung aktiv. > 2) Die maximale erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist kein Schätzwert und > wird auch nicht von der Verkehrsleitzentrale frei vergeben, sondern (so > wie alle Verkehrszeichen) gesetzlich verordnet. > > -> Daher gehört auch nicht der Wert hinein, der mit der Anlage technisch > maximal möglich ist. Es gibt IGL Beschränkungen bspw. auf der A1 von der Landesgrenze NÖ/OÖ bis zum Knoten Linz oder auf der Tauernautobahn bei Sbg die nur zu Feiertagen abgeschaltet werden, wo ohnehin wenig Verkehr ist und wenn es gerade geregnet hat und windig ist, weil ausnahmsweise mal die Luft ausreichend sauber ist. Hier 130 zu erfassen ist zwar nach deiner Definition richtig, denn die Anlage gibt das her, aber es wird halt praktisch nie zutreffen. > Weiteres Beispiel: Es gilt nun auf Teilabschnitten der Inntalautobahn > immer IGL 100, weil neuerdings so verordnet, obwohl mit der Anlage die > Beschränkung auch aufgehoben werden könnte --> maxspeed=100. > Ortskundige Tiroler werden das sehr wohl wissen, ging ja auch durch die > Medien. Die dazugehörige Verordnung > https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/umwelt/umweltrecht/LGBLA_TI_20141118_145.pdf > musste dazu kaum jemand studieren... Ja genau darum geht's mir ja. Diesen 100er nicht erst zu erfassen, wenn es irgendeine Verordnung gibt die sagt wir schalten einfach nicht höher, sondern diesen 100er auch zu erfassen, wenn der 100er die deutlich häufigste Beschränkung an der Stelle ist. Ich würde also vorschlagen die niedrigere Geschwindigkeit zu erfassen, wenn die Signalanlage normalerweise die niedrigere Geschwindigkeit vorschreibt und nur selten auch nach oben korrigiert. tl;dr: Also ja, ich sehe eine Verbesserung wenn die absolute Maximalgeschwindigkeit einer Signalanlage erfasst wird, besonders auf den von dir angeführten Stadtautobahnen, wo tatsächlich niemals die 130 erreicht werden. Ich seh auch den Vorteil es in maxspeed einzutragen, da bestehende Datenkonsumenten alle Tags zur Signalanlage ignorieren können und einfach immer maxspeed auswerten können. Ich denke aber, wenn man sich schon drauf verlässt, dass Ortskundige die absolute Maximalgeschwindigkeit richtig wahrnehmen, dass Ortskundige die am häufigsten verordnete Geschwindigkeit noch besser wahrnehmen können (weil ja am häufigsten verordnet). Damit wäre die in den Daten angegebene erlaubte Höchstgeschwindigkeit meistens richtig und die Erfahrung von Ortskundigen, die ja ohnehin notwendig ist, würde sinnvoll in die Daten einfließen. Ich glaube, wenn man das maxspeed-Mapping wegen Signalanlagen ändern möchte, wäre das genau der richtige Zeitpunkt um eben auch die variablen Beschränkungen die eigentlich immer aktiv sind und nur deutlich seltener auch höhere Geschwindigkeiten zulassen, ordentlich erfassbar zu machen. Norbert _______________________________________________ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at