Am 06.05.2013 08:34, schrieb Ronnie Soak:
Ebenfalls oft (ergebnislos) diskutiert und herumeditiert wird die Frage, ob
man mit highway=cycleway + foot=yes die bereits genannten impliziten Tags
wieder aufweichen kann,
oder ob man dass dann als highway=path taggen MUSS.
Für mich ist das eine sehr subjektive Entscheidung des Mappers, ob das eher
ein Fahrradweg ist, auf dem man auch laufen darf, ein Fussweg, auf dem man
auch radeln darf oder
ein Weg, der von Fussgängern und Radfahrern benutzt werden darf.
In Deutschland wird oft die offizielle Beschilderung als Maß aller Dinge
gesehen. Ok. Wenn es sein muss.
Ich finde diese Subjektivität indess nicht prinzipiell schlecht. Das OSM
tagging lässt Raum dafür.
Gruss,
Chaos
Am 5. Mai 2013 21:12 schrieb NopMap <ekkeh...@gmx.de>:
Chris66 wrote
highway=cycleway ist gleichbedeutend mit:
highway=path + bicycle=designated + foot=no + horse=no
Und wird dementsprechend in Mapnik jeweils identisch gezeichnet.
Das ist leider nicht so eindeutig.
Die original-Mapfeatures sagen: "For designated cycleways; i.e.,
mainly/exclusively for bicycles."
Und an den unterschiedlichen Übersetzungen und Interpretationen hängen sich
seit Jahren ergebnislose Diskussionen auf.
bye, Nop
--
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Guten Tag,
die rechtliche Folgewirkung bei einem Fußweg, auf dem man auch Rad
fahren kann, ist diese:
Radfahren ist erlaubt, aber der Radfahrer hat keine Vorfahrtrechte
gegenüber kreuzenden Autos.
Eine solche Beschilderung ist also trügerisch für den Radfahrer: Sie
gibt ihm die gleichen Rechte
wie einem Fußgänger. Beschilderung s.u. *)
Ein kombinierter Rad-/Fußweg (Beschilderung Zeichen 240 oder 241) ist
baulich anders gestaltet:
innerorts muss er mind. 2,5 m breit sein, außerorts 2 m. Wer als
Radfahrer dort fährt, hat die
gleichen Vorfahrtrechte wie ein Autofahrer auf der Straße, kreuzende
Autofahrer müssen warten.
Die Frage der Beschilderung ist also nicht unwichtig und daher die Frage
der Ausweisung in OSM
auch nicht, daher wäre es schön, wenn man dies in OSM auch unterscheiden
könnte.
Ein Fußweg, auf dem man auch Rad fahren darf *), ist es nicht wert, als
cycleway bezeichnet zu
werden.
') Die Beschilderung ist Zeichen 239 (Gebot für Fußgänger) mit
Zusatzschild "Radfahren erlaubt".
--
mit freundlichem Gruß
Dr. Ulrich-Dieter Standt
Wittenacker 5, 38527 Meine
Telefon (Festnetz) 05304-9186768 oder -2932
Telefon (mobil) 01573-6558161
Email ulrich2...@gmx.de
Fax 03222-1581483
Skype: ulrich2912
Internet http://ulrich2912.npage.de, schaut mal rein!
Zitat des Jahres:
"Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein.
Die öffentlichen Schulden müssen verringert, die Arroganz der Behörden muss
gemäßigt und kontrolliert werden. Die Zahlungen an ausländische Regierungen
müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht bankrott gehen soll.
Die Leute sollen wieder lernen zu arbeiten, statt auf öffentliche
Rechnung zu leben." (Marcus Tullius Cicero, 55 v. Chr.)
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