Am 03.11.2013, 15:26 Uhr, schrieb Peter Wendorff <wendo...@uni-paderborn.de>:

Am 03.11.2013 14:41, schrieb Masi Master:
Am 02.11.2013, 16:14 Uhr, schrieb Martin Koppenhoefer
<dieterdre...@gmail.com>:

Am 2. November 2013 16:10 schrieb Bernhard Weiskopf <bweisk...@gmx.de>:

Aus meiner Sicht:
oneway = yes - Fahrzeuge dürfen nur in eine Richtung fahren
(Beschilderung wurde geprüft)

oneway = no - Fahrzeuge dürfen in beiden Richtung fahren
(Beschilderung wurde geprüft)

keine oneway-Angabe - Richtung unbekannt bzw. ungeprüft.
Router nehmen an, dass beide Richtungen erlaubt sind.

Vorläufig oder nicht - Keine Zeitunterscheidung, d. h. bleibend

Straßenbegleitend oder nicht - Keine Fallunterscheidung notwendig

zu allem Zustimmung außer "Router nehmen an, dass beide Richtungen
erlaubt sind."

keine oneway-Angabe bei Radwegen: Router nehmen an, dass Radfahrer nur
in eine Richtung fahren dürfen (wie beim oneway=no) Begründung: Die VwV
der StVO sagt:
"II.     Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
1.      Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in
Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit
besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht
angeordnet werden.
[...]"
Also zumindest gilt das für deutsche Radwege.
Du bist hier aber nahe dran, dir selbst zu widersprechen:
Einerseits meinst du, wir bräuchten keine Unterscheidung zwischen
straßenbegleitend und nicht-straßenbegleitend, andererseits aber
forderst du von Routern, für straßenbegleitende Radwege oneway anzunehmen.
Nun müssten Router dafür aber diese Unterscheidung treffen, und zwar -
da deiner Meinung nach das ja nicht über die Tags auszudrücken ist -
allein aufgrund der Geometrie und der relativen Lage zu Straßen.
Allein auf einer Karte würde ich dabei nicht unterscheiden wollen, ob
ein Radweg im Sinne der StVO Straßenbegleitend ist oder nicht:
- Auf dem "Bürgersteig", also nur durch eine Stufe getrennt: sicher
straßenbegleitend.
- Durch 1m-breiten Grünstreifen getrennt: Meistens straßenbegleitend
- Durch 5m breiten Grünstreifen getrennt: puh... - schon schwieriger,
das kann auch ein Radweg sein, der grob entlang der Straße führt.

Insofern braucht man entweder das oneway-Tag immer, oder aber die
Information, dass und zu welcher Straße (!) ein Radweg straßenbegleitend
ist.

Sorry, vielleicht habe ich mich nicht ganz klar ausgedrückt:
Ich bin ganz klar für ein oneway-tag an JEDEM Radweg.
Ich bin gegen (irgend)eine oneway-Annahme von Routern (á la der Defaultwert für Straßen ist oneway=no, also ist er das auch für Radwege.) Bei Autobahnen ist der Defaultwert oneway=yes. Bei Radwegen gibt es keine "hauptsächliche" Regelung, also auch kein Defaultwert (der weggelassen oder gar gelöscht werden kann). Das Zitat aus der StVO sollte nur ein (halb ernstzunehmendes) Gegenbeispiel zum entkräften sein. So ist es ja nur in DE, und passt nicht unbedingt für das weltweite OSM.

Wenn das durchgängige oneway an Radwegen der Fall ist, sehe ich grade nicht, zu welchem Zweck es ein Tag für straßenbegleitend oder nicht geben braucht. Fürs Routing ist es egal, Hauptsache man kommt an. Höchstens die Benutzungspflicht kann/sollte in irgendeiner Weise ablesbar sein, möglichst im Unterschied zu Radwegen ohne Benutzungspflicht. Aber die kann man auch durch die Bedeutung der aufgestellten Schilder taggen.

+1, leider meinen manche Mapper, dass man scheinbar "redundante" tags am
besten wieder entfernt, also z.B. so was wie "oneway=no".

+1

Ich denke nicht, dass wir eine Unterscheidung in straßenbegleitend oder
nicht brauchen.
OT: Sonder eher ob der Radweg innerorts oder außerorts ist. Denn:
Außerorts ist das befahren mit dem Mofa erlaubt. (Bei gleicher
Beschilderung)


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