Hallo,

Ralf Gesellensetter <r...@gmx.de> schrieb:
> Am 14.12.2013 15:09, schrieb chris66:
> > Allerdings ist sie nicht fehlerfrei. :-)
> > Aber was ist schon perfekt....
> > 
> 
> Eben, ich frage mich nur, ob die Häuslebauer Ärger
> kriegen können, wenn wir Häuser taggen, die in der
> Liegenschaftskarte fehlen...

In NRW gibt es wie in allen anderen Bundesländern außer Thüringen eind 
Gebäudeeinmessungspflicht. Wenn der Häuslebauer der Einmessungspflicht nicht 
nachkommt und nicht das Vermessungsamt oder einen Öffentlich bestellten 
Vermessungsingenieur beauftragt, braucht er sich nicht wundern, wenn irgendwann 
mal das Amt "von Amts wegen" das Gebäude einmisst (ggf. mit Säumniszuschlag, 
falls es den in NRW gibt). 

Dass neu errichtete Gebäude im ALK-Layer fehlen, kann auch daran liegen, dass 
der ALK-Layer wahrscheinlich nicht direkt aus den ALK-Hauptdatenbanken 
gerendert wird.

Viele Grüße

Michael

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