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Hallo,

Am 28.01.2014 12:39, schrieb Ronnie Soak:
> Triangulationspunkte mögen eine gute Referenz sein. Ihr Lage in
> für uns nutzbare Koordinaten ist aber meines Wissens nach nicht 
> lizenzkonform zugänglich.

Sie sind nicht lizenzkonform, wenn man sie in 1:1 (ggf. transformiert)
importiert. Wenn irgendjemand jedoch (spendenfinanziert) ausgewählte
Punkte kaufen würde und nur die berechneten Offsets für die
Bing-Bilder und andere verfügbare Luftbildquellen veröffentlichen
würde, wäre das lizenzrechtlich IMHO weniger oder nicht problematisch.
Es werden in der Vermessung (egal ob ein Vermessungsbüro, das einen
Lageplan anfertigt oder eine Firma, die mit Kamerawagen Straßen
vermisst) tagtäglich Geodaten noch und nöcher produziert, die ohne
Beachtung irgendwelcher Veröffentlichungsverbote der jeweiligen
Vermessungsgesetze weitergegeben/verkauft/veröffentlicht werden.

Anstelle Punkte zu kaufen, wäre es finanziell vielleicht günstiger mit
einem professionellen GNSS-Empfänger und einem kommerziellen
Referenzdienst (egal ob SAPOS oder ein privater Anbieter) markante
Punkte einzumessen und zu markieren (z.B. Straßenmarkierungen,
Schächte oder große weiße Kreuze mit der Anschrift "OSM reference
point" auf dem eigenen Hof (Boden).

Das größere Problem wäre ein Moralisches. Wenn wir jetzt bei einer
Vermessungsverwaltung Vermessungspunkte kaufen würden, dann gäbe es
für die keine Motivation mehr, offener zu werden, da "die von OSM da
eh alles noch kaufen werden". Man sollte das daher nur in den
Bundesländer machen, wo man damit rechnen kann, dass in den nächsten
fünf Jahren die Vermessungsämter zu den Landkreisen und Städten
gehören. Diese werden die lukrative Einnahmequelle "Vermessungsamt"
ungern aufgeben. Das sind Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

> Zudem kann sich der Versatz schon bei wenigen 100m Entfernung 
> gravierend ändern. referenzpunkte die mehrere km weit entfernt
> sind helfen also wenig.

Bei Vermessungspunkten musst du unterscheiden (Angaben beziehen sich
auf Baden-Württemberg):
- - trigonometrische Punkte (TP) 1. bis 4. Ordnung (Raster von mehreren
  Zehnkilometern bis unter 1 km), meist als Stein vermarkt oder in Form
  von Kirch- oder Fernmeldetürmen)
- - Aufnahmepunkte (AP), die das TP-Netz verdichten, innerorts meist an
  jeder Kreuzung oder öfter, Vermarkung durch Bolzen, Rohr mit Kappe,
  Stein
- - TPs und APs haben Versicherungen, das sind zwei, drei Punkte in
  räumlicher Nähe (5 bis 15 m) eines TPs/APs, mit denen man einen
  verschwundenen AP/TP wiederherstellen kann.

Seit einigen Jahren setzen die Vermessungsverwaltungen jedoch nicht
mehr auf die terrestrische Vermessung. Das TP-Netz wird nicht mehr
gepflegt (d.h. beschädigte Punkte nicht mehr wiederhergestellt). In
Neubaugebieten der letzten fünf bis zehn Jahre, werden keine AP mehr
gesetzt, man setzt sich stattdessen bei Vermessungen mit DGPS (2 cm)
Hilfspunkte und misst dann mit dem üblichen Instrumentarium weiter
oder nimmt gleich für alles den GNSS-Empfänger.

Viele Grüße

Michael

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