Am 16. Februar 2014 10:43 schrieb Jörg Frings-Fürst <o...@jff-webhosting.net>:

>
> Festzustellen ist jetzt also das Daten, die dem BDSG unterliegen und nur
> auf richterliche Anordnung anderen zur Verfügung gestellt werden dürfen,
> ohne besonderen Anlass [ZITAT] irgendwelchen Kollegen [/ZITAT] bekannt
> gegeben werden.
>
>

Und ich finde, dass es wesentlich besserer Stil wäre, jemanden auf
rechtlich problematisches Verhalten per PM hinzuweisen, anstatt ihn an
den Mailinglistenpranger zu stellen.

Für das eigentlichen Problem, bzw. für dessen Lösung, hat der
rechtlich vermutlich zutreffende Hinweis[1] leider keinerlei Relevanz.
Er geht nicht über ein: "Ätsch, ich habe dich bei etwas erwischt, was
du nicht darfst." hinaus.

Gruß Falk

[1] Einmal unterstellt es ist deutsches Recht anwendbar.

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