Tom Pfeifer wrote on 04.04.16 15:00:

Carl von Einem wrote on 2016/04/04 11:05:
Das vom OP erwähnte Baustellen-Szenario würde ich aus zwei Gründen
nicht mappen:
[...] "Fahrradfahrer absteigen" Zusatzschild ist nicht Teil der STVO

"§ 39 (3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen
auf weißem
Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder
Aufschriften,..."

Eine Einschränkung, was in der Aufschrift stehen darf, finde ich dort
nicht.

Dann blättere bitte weiter bis § 41 Vorschriftzeichen, da findest du den Bezug auf die Anlage 2, in der die Vorschriftzeichen für Ge- und Verbote definiert sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
Hier ist das konkrete Schild nicht aufgelistet. Das scheint mal Anfang der 70er Jahre in der STVO aufgenommen worden zu sein, ist aber offensichtlich nicht mehr enthalten.

Vom ADFC habe ich dazu folgenden Kommentar gefunden:
"Radfahrer absteigen - Das bekannte Zusatzzeichen 1012-34 mit seiner barschen Aufforderung wird gerne an Baustellen aufgestellt,
vor allem in Verbindung mit Zeichen 240 (s. o.). Diese widersprüchliche
Beschilderung soll dazu dienen, den Bauträger vor Haftungsansprüchen von Radfahrern zu schützen, hat aber rein verkehrsrechtlich keinen Bestand und ist damit unwirksam, zumal der Verstoß gegen die Anordnung auch nirgends mit einem Verwarnungsgeld belegt ist. (OLG Celle, AZ VRS 30,232). Wo das Schild noch stehen sollte, können Sie es getrost
ignorieren."

Zum gleichen Urteil gibt es noch diese Fundstelle: <http://adfc-sachsen-anhalt.de/Kreisverband/Magdeburg/Verkehr/Urteile.txt> "Das Zusatzzeichen 1012-34 "Radfahrer absteigen" hat verkehrsrechtlich keine Bedeutung, egal, ob es mit oder ohne VZ237/240/241 aufgestellt wird. Für Verstöße gegen dieses Zeichen gibt es keinen relevanten Tatbestant im Bußgeldkatalog, eine Ahndung ist damit nicht möglich. (OLG Celle Az VRS 30,232)"

Es scheint sich also hier um ein Zeichen zu handeln, dass nur noch von Baufirmen aufgestellt wird, um ihre Baustellen bzw. ihre eigene Haftung abzusichern.

Meine Suche nach
Gültigkeit Zusatzschild "Fahrradfahrer absteigen"
findet einen Seniorenbrief (1. Q / 2013) der Stadt Kerpen mit einem
"...Vorschlag, unterhalb der vorhandenen Schilder „Sonderweg Fußgänger“ ein Zusatzschild „Fahrradfahrer absteigen“ anzubringen. Wie von der Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen festgestellt wurde, ist die vorgeschlagene Schilderkombination aus rechtlichen Gründen nicht möglich."

So, und dann könntest du noch eine Volltextsuche in der STVO nach "absteigen" vornehmen und bei der Gelegenheit auch gleich recherchieren, ob die STVO Autofahrer bei irgendeiner Gelegenheit zum Schieben zwingt. Das wäre genauso absurd.

- zusätzlich werden Baustellen normalerweise nicht eingetragen [...];
 > das müsste schon eine recht langwierige Baustelle [...] sein,

Ja, ein halbes Jahr Sperrung mit mehrkilometriger Umleitung ist für mich
langwierig genug.

ok

Die Formulierung "werden normalerweise" funktioniert in OSM nicht. Auch
gibt
es verschiedene Vorschläge, eine befristete Sperrung zu taggen.

Ich beziehe mich auf diesen Text im wiki:
<https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:construction>
"In den Jahren 2012 bis 2015 hat sich in der deutschen Community die Meinung durchgesetzt, dass Baustellen und Sperrungen von bereits zuvor existierenden Straßen, die nicht lange dauern gar nicht oder nicht als highway=construction erfasst werden sollten. Stattdessen sollte das Taggingschema Conditional Restrictions oder ein spezielles Schema für das Taggen temporärer Veränderungen verwendet werden, auch wenn es nicht von allen Routern unterstützt wird. Viele Datennutzer (insbesondere Tileserver Dritter, gedruckte Karten und Smartphones/Navis, die Daten offline vorhalten) aktualisieren nur alle paar Wochen oder Monate ihre Daten. Sperrungen unter sechs (manche Mapper meinen neun) Monate sollten nicht als highway=construction getaggt werden. Selbiges gilt natürlich auch für Eisenbahnen."

Ciao,
Carl

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