Tom Pfeifer wrote on 04.04.16 15:00:
Carl von Einem wrote on 2016/04/04 11:05:
Das vom OP erwähnte Baustellen-Szenario würde ich aus zwei Gründen
nicht mappen:
[...] "Fahrradfahrer absteigen" Zusatzschild ist nicht Teil der STVO
"§ 39 (3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen
auf weißem
Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder
Aufschriften,..."
Eine Einschränkung, was in der Aufschrift stehen darf, finde ich dort
nicht.
Dann blättere bitte weiter bis § 41 Vorschriftzeichen, da findest du den
Bezug auf die Anlage 2, in der die Vorschriftzeichen für Ge- und Verbote
definiert sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
Hier ist das konkrete Schild nicht aufgelistet. Das scheint mal Anfang
der 70er Jahre in der STVO aufgenommen worden zu sein, ist aber
offensichtlich nicht mehr enthalten.
Vom ADFC habe ich dazu folgenden Kommentar gefunden:
"Radfahrer absteigen - Das bekannte Zusatzzeichen 1012-34 mit seiner
barschen Aufforderung wird gerne an Baustellen aufgestellt,
vor allem in Verbindung mit Zeichen 240 (s. o.). Diese widersprüchliche
Beschilderung soll dazu dienen, den Bauträger vor Haftungsansprüchen von
Radfahrern zu schützen, hat aber rein verkehrsrechtlich keinen Bestand
und ist damit unwirksam, zumal der Verstoß gegen die Anordnung auch
nirgends mit einem Verwarnungsgeld belegt ist. (OLG Celle, AZ VRS
30,232). Wo das Schild noch stehen sollte, können Sie es getrost
ignorieren."
Zum gleichen Urteil gibt es noch diese Fundstelle:
<http://adfc-sachsen-anhalt.de/Kreisverband/Magdeburg/Verkehr/Urteile.txt>
"Das Zusatzzeichen 1012-34 "Radfahrer absteigen" hat verkehrsrechtlich
keine Bedeutung, egal, ob es mit oder ohne VZ237/240/241 aufgestellt
wird. Für Verstöße gegen dieses Zeichen gibt es keinen relevanten
Tatbestant im Bußgeldkatalog, eine Ahndung ist damit nicht möglich. (OLG
Celle Az VRS 30,232)"
Es scheint sich also hier um ein Zeichen zu handeln, dass nur noch von
Baufirmen aufgestellt wird, um ihre Baustellen bzw. ihre eigene Haftung
abzusichern.
Meine Suche nach
Gültigkeit Zusatzschild "Fahrradfahrer absteigen"
findet einen Seniorenbrief (1. Q / 2013) der Stadt Kerpen mit einem
"...Vorschlag, unterhalb der vorhandenen Schilder „Sonderweg Fußgänger“
ein Zusatzschild „Fahrradfahrer absteigen“ anzubringen. Wie von der
Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen festgestellt wurde, ist die
vorgeschlagene Schilderkombination aus rechtlichen Gründen nicht möglich."
So, und dann könntest du noch eine Volltextsuche in der STVO nach
"absteigen" vornehmen und bei der Gelegenheit auch gleich recherchieren,
ob die STVO Autofahrer bei irgendeiner Gelegenheit zum Schieben zwingt.
Das wäre genauso absurd.
- zusätzlich werden Baustellen normalerweise nicht eingetragen [...];
> das müsste schon eine recht langwierige Baustelle [...] sein,
Ja, ein halbes Jahr Sperrung mit mehrkilometriger Umleitung ist für mich
langwierig genug.
ok
Die Formulierung "werden normalerweise" funktioniert in OSM nicht. Auch
gibt
es verschiedene Vorschläge, eine befristete Sperrung zu taggen.
Ich beziehe mich auf diesen Text im wiki:
<https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:construction>
"In den Jahren 2012 bis 2015 hat sich in der deutschen Community die
Meinung durchgesetzt, dass Baustellen und Sperrungen von bereits zuvor
existierenden Straßen, die nicht lange dauern gar nicht oder nicht als
highway=construction erfasst werden sollten. Stattdessen sollte das
Taggingschema Conditional Restrictions oder ein spezielles Schema für
das Taggen temporärer Veränderungen verwendet werden, auch wenn es nicht
von allen Routern unterstützt wird. Viele Datennutzer (insbesondere
Tileserver Dritter, gedruckte Karten und Smartphones/Navis, die Daten
offline vorhalten) aktualisieren nur alle paar Wochen oder Monate ihre
Daten. Sperrungen unter sechs (manche Mapper meinen neun) Monate sollten
nicht als highway=construction getaggt werden. Selbiges gilt natürlich
auch für Eisenbahnen."
Ciao,
Carl
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