Am Fr., 2. Nov. 2018 um 18:57 Uhr schrieb <sepp1...@posteo.de>:

>
>
> Am 02.11.2018 18:02 schrieb Martin Koppenhoefer:
> Ich kann mir keinen derartigen Fall vorstellen.



z.B. bei einem Restaurant. Wenn das aus Qualitätsgründen in Verruf kommt
und ein Rebranding macht, man aber sieht, dass es noch der alte Betreiber
ist. Ähnlich auch bei Imbissen, Obsthändlern usw. und vermutlich auch bei
Handwerkern, wobei bei denen normalerweise oder oft sowieso der
Geschäftsname auch ein Personenname ist. Das Geschäft besteht dort ja vor
allem aus der Person.

Gruß,
Martin
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