Simon,

ist alles nachvollziehbar. Es ist sogar davon auszugehen, dass der Firmeninhaber der OSM wahrscheinlich gar nicht bewußt kennt, positiv überrascht sein wird, dort eine für ihn kostenlose Wegbeschreibung zum eigenen Laden zu haben.

Bis der erste Anwalt mit Abmahnung aufgrund fehlender Information nach Art. 14 auftaucht.

Selbst wenn nach Art. 6 [1] e od. f eine legitime Möglichkeit gefunden werden würde, scheiterts doch ganz sicher an der Verpflichtung zur Information nach Art. 14.

Wer will sich denn das antun, wer will sich denn dafür den Hut aufsetzen??? Der unbedarfte Mapper der den Namen von seinem Lieblingsdöner mappt und deswegen stolz ist wie Bolle?

Wer soll denn diesen Datenbestand pflegen, doch ganz sicher nicht der Mapper, der zufällig 3 Jahre später feststellt, dass die namentlich genannte Arztpraxis den Inhaber gewechselt hat oder bleibt dafür der Mapper verantwortlich, der im Vorbeigehen mal schnell irgendwas korrigiert hat, vllt. noch beim Umsteigen an einer Haltestelle in einer Gegend, in der er normalerweise nix zu tun hat und sich ein halbes Jahr später nichteinmal mehr erinnern kann, dort überhaupt etwas geändert zu haben?!

Das ist doch bisher alles Bullshit (tschuldigung) - entweder will ich die Daten und finde eine legitime Möglichkeit inkl. der sich daraus ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen oder ich sage klipp und klar, dafür ist's und war's nie gedacht, wir lassen ganz konsequent die Finger davon.

Ich warte immer noch auf ganz konkrete Beispiele, wozu personenbezogene Daten in dieser Datenbank wichtig wären, das es sich lohnt, eine derartigen gesetzlichen Spagat hinzulegen. Für die nachvollziehbarkeit historischer Aktivitäten eines Geschäftsbetreibers gibts das Handelsregister. Deswegen fällt OSM dort schon mal raus - Fakt!


Gruß Sepp

Am 06.11.2018 15:40 schrieb Simon Poole:
Leute, die DSGVO hat viele Regelungen, gerade wenn es um die Begründung
von legitimen Interessen geht (Art 6.1(f)(, die verlangen das eine
Abwägung der Interessen (die eigenen Interessen gegen die des
Datensubjektes) stattfinden.  Sprich es hängt halt am Schluss von diesen
Abwägungen ab ob wir etwas mit Personenbezug in die Daten aufnehmen
sollten oder nicht, z.B. ist es ziemlich klar, dass man bei Artzpraxen
das Interesse an der Auffindbarkeit eines bestimmten Arztes wohl anderen Interessen überwiegt, bei anderen Einrichtungen mag das anders sein. Ich
würde aber annehmen, dass bei Geschäften die eine nicht eingetragene,
Fantasie Firma verwenden, ein Interesse am Inhaber durchaus begründbar ist.

Simon

 


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