Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.

OSM kann weder die Grundsätze nach Art. 5 umsetzen, noch bspw. die Informationspflichten gem. Art. 13, bzw. 14. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten verknüpfe.

Die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung wäre überhaupt nur nach Art. 6 [1] e möglich, wobei hier OSM ersteinmal nachweisen müßte, dass eine Erforderniss vorliegt, was im Falle des Handelsregisters oder auch der Einwohnermeldedatei, welche ja amtlich geführt werden, definitiv nicht zu begründen ist. Abgesehen mal davon, liegt die Hürde durch den zweiten Halbsatz derart hoch, dass aus meiner Sicht keine Chance besteht, dort rechtmäßig in die Erfassung oder Verarbeitung herein zu rutschen.

Es wurden in dieser Diskussion bis heute keinerlei nachvollziehbare Gründe geliefert, diese Daten überhaupt zu erfassen. Das läßt mich zum Schluss kommen, sie werden lediglich erfasst um des Erfassens Willen (weil es eben technisch geht und vielfach die Meinung vertreten wird, dass das was irgendwo für jedermann sichtbar dran steht, für die breite Öffentlichkeit bestimmt wäre).

Ganz abgesehen mal davon, stellt OSM den Datenbestand jedermann zu jeder Zeit unkontrolliert zur Verfügung - Autsch!

Da weder die Einwilligung zur Speicherung und/oder Verarbeitung verwaltet werden kann, noch tatsächlich nachvollzogen werden kann, ob sie der Berechtigte selbst eingetragen hat oder ein Dritter und auch in Zukunft eine solche Zugangshürde nicht zu erwarten ist, halte ich es für angebracht, die Möglichkeit zur Eintragung personenbezogener Daten

1. durch eine unmißverständliche Dokumentation im Wiki als nicht zulässig zu kennzeichnen 2. den bestehenden Datensatz zu sichten und automatisiert und/oder händisch auszusortieren und 3. (falls das zuviel oder nicht umsetzbar ist) die Erfassungsmöglichkeit generell zu deaktivieren und damit auf derartige Daten generell zu verzichten.

Bei Alternative 3 gehen damit auch sämtliche nicht natürlichen Personen den Bach runter - ich glaube, damit kann man leben, wenn man nicht weiß, dass die Klärgrube vom Entsorgungsbetrieb XY betrieben wird - im Zweifelsfalle steht diese Information am Tor.

Gruß Sepp


Am 06.11.2018 00:15 schrieb Hartwig Alpers:
Nabend.

On 02.11.18 14:04, Hartwig Alpers wrote:

Wenn im Gesetz aber tatsächlich von einer Veröffentlichung der Information, wem der Laden gehört (durch den Ladeninhaber oder auch durch die zuständige Behörde auf irgendeine Weise) die Rede ist, wäre es meines Erachtens O.K, den Inhaber auch zu mappen.


Nur der Vollständigkeit halber:

Nach etwas Lektüre in der DS-GVO halte ich das nicht mehr für O.K.

Viele Grüße
Hartwig


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