Der Text in der StVO zu Zeichen 237 (Radweg) lautet: 
"1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen 
(Radwegbenutzungspflicht)
..."

Der Hauptsatz lautet " Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn benutzen."
Die "Benutzungspflicht" ist in Klammern eingetragen, das ist eine Erläuterung. 
Sowas kann man per Routing-Regel kaum abbilden, den Hauptsatz dagegen schon. 
Dann ergibt sich das korrekte Routing automatisch.

Wenn der Router auf dem Radweg routet und ich (z. B. wegen Unbenutzbarkeit) auf 
der Fahrbahn fahre, bin ich wenige Meter neben der Routinglinie. Das betrachte 
ich als unkritisch.

Bernhard



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