Am Sonntag, 8. Juni 2008 18:05:39 schrieb Andreas Hubel:
> Hallo,
>
> ich habe am Freitag eine weitere Mail von Frau Gigl erhalten, in der sie
>   darauf hinweist das keine Erlaubnis zum „Abmalen“ erteilt wurde.
>
> Anscheind gibt es da noch etwas an Klärungsbedarf, inbesondere bezüglich
> der Definition des Satzes "Einzeichnen von Details".
>
> Ich bitte deswegen momentan, bis zur Klärung der Situation, von der
> Verwendung der Luftbilder abzusehen.
>
> Mehr Infomationen demnächst.

Schnüff - meine schönen "Roads" und die ganzen Hochspannungsleitungen samt 
Masten. Na zum Glück habe ich überall die source getaged, so dass dies wieder 
herausgenommen werden könnte. Aber es würde mich natürlich extrem ärgern, 
wenn dies geschehen müsste.
Ich sehe das ja immer noch so, dass unsere Arbeit kein abgeleitetes Werk 
darstellt, da das DOP als solches ja nicht veröffentlicht wird, und an den 
Fakten, dass an der geografischen Position eine Straße, whatever ist, dürfte 
niemand ein Copyright haben. Weiterhin ist das Erkennen von derlei Objekten 
auf Luftbildern mit IMHO genügend Schöpfungshöhe verbunden, welches 
die "erkannten" Objekte zu einem eigenständigen Werk aufwertet, an wlechem 
einzig der Mapper Urheberrecht erlangen sollte. Wenn dies alles nicht 
gewünscht ist, dann frage ich mich allgemein über die Funktion der 
angebotenen Dienste, wenn ich die Informationen, wleche ich aus den DOPs 
ziehen kann, in keinster Weise verwenden darf. Nun ja, mal abwarten, auch was 
meine Thüringer dazu meinen.

Gruß Andreas

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