Frank Jäger schrieb:
> Zuverlaessig?
> 
> Zäune werden vom Eigentümer dort gesetzt, wo _er_ die Grenze _vermutet_
> oder in ausreichenden Abstand von der Grenze auf eigenem Grund.
> 
> Grenzvermarkungen müssen nicht genau auf der Grenze stehen sondern
> können eine Grenze auch indirekt vermarken.
> Wenn z.B. eine Gebäudeecke mit der Ecke eines Flurstücks zusammen fällt,
> ist eine direkte Vermarkung nicht möglich. Dann wird die Marke fluchtend
> mit Abstand gesetzt. Das Abstandsmaß ist im Vermessungsriss verzeichnet.

Das hast du sicherlich vollkommen Recht.

Und nun schalten wir mal unsere Reality-Checker ein und vergleichen
diese Ungenauigkeiten mit den Genauigkeiten unserer sonstigen Datenquellen.

Insofern bleibe ich trotzdem bei meiner Qualifizierung, dass man die
Grundstuecksgrenzen "recht zuverlaessig" ableiten koennte.

Gruss
Torsten

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