Ulf Möller schrieb:
> Ekkehart schrieb:
> 
>> Es gibt keine anderen ausgewiesenen Wege in der Straßenverkehrsordnung. 
>> Ebensowenig kennt die Straßenverkehrsordnung Wege "hauptsächlich" für 
>> Fußgänger.
> 
> In dem Zusammenhang geht es doch wohl mehr um die Straßen- und 
> Wegegesetze als um die Straßenverkehrsordnung.
> 
> Die wenigsten Wanderwege haben Schilder nach StVO, trotzdem darf man da 
> z.B. nicht Motorrad fahren.

Warum genau? Wo ist das so geregelt? Die Kennzeichnung als Wanderweg 
findet durch Wandervereine und Fremdenverkehrsbüros statt und sagt 
meines Wissens nichts über Benutzungsvorschriften aus.


bye
        Nop


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