Martin Koppenhoefer schrieb:
> Am 28. April 2009 00:54 schrieb Garry <garr...@gmx.de>:
>
>   
>> In Deutschland  dürften Fahrräder generell auf  autobahnänlich
>> ausgebauten  Strassen verboten sein -
>> oder gibt es ein Gegenbeispiel?
>>
>>     
>
> die Frage ist, was Du mit autobahnähnlich meinst. Auf Autobahnen und
> Kraftfahrstraßen sind sie verboten, auf allen anderen nur durch
> Zusatzschild.
>   
Darunter verstehe ich mehrspurige, kreuzungsfrei ausgebaute Strassen mit 
baulich getrennten Fahrbahnen und in der Regel
Beschleunings/Verzögerungsstreifen. Ich wüsste hier momentan in D kein 
Beispiel wo Fahrräder nicht durch entsprechende
Beschilderung von der Benutzung ausgeschlossen werden. Ich würde stark 
vermuten dass sich das auch so in den Bauvorschriften
wiederfindet.

Garry

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