Martin Koppenhoefer schrieb: > Am 28. April 2009 00:54 schrieb Garry <garr...@gmx.de>: > > >> In Deutschland dürften Fahrräder generell auf autobahnänlich >> ausgebauten Strassen verboten sein - >> oder gibt es ein Gegenbeispiel? >> >> > > die Frage ist, was Du mit autobahnähnlich meinst. Auf Autobahnen und > Kraftfahrstraßen sind sie verboten, auf allen anderen nur durch > Zusatzschild. > Darunter verstehe ich mehrspurige, kreuzungsfrei ausgebaute Strassen mit baulich getrennten Fahrbahnen und in der Regel Beschleunings/Verzögerungsstreifen. Ich wüsste hier momentan in D kein Beispiel wo Fahrräder nicht durch entsprechende Beschilderung von der Benutzung ausgeschlossen werden. Ich würde stark vermuten dass sich das auch so in den Bauvorschriften wiederfindet.
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