Hallo.

Am Samstag 09 Mai 2009 10:05:13 schrieb Garry:
> Ich nehme an Du hast keinen LKW-Führerschein...

Da nimmst du falsch an.


> Da lernt man:
> verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren.
> Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte
> Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge
> aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte
> Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2
> Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen
> eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.

So habe ich das nicht gelernt (oder erinnere mich nicht mehr dran) und ich 
kann auch in der StVO nichts dazu finden.

Aber bevor wir uns unnötig streiten: Gibt es real solche Stellen, an denen 
eine Straße innerorts auf über 60 freigegeben ist? Ich kenne keine.
(Innerorts bedeutet hier nicht Autobahn oder autobahnähnlich ausgebaut.)

Gruß, Bernd

-- 
__ __ __ __ __ __/|||||||||  Der Domino-Effekt bei der Arbeit.

Attachment: signature.asc
Description: This is a digitally signed message part.

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an