Hallo.

Am Samstag 09 Mai 2009 12:52:12 schrieb Bernd Wurst:
> So habe ich das nicht gelernt (oder erinnere mich nicht mehr dran) und ich
> kann auch in der StVO nichts dazu finden.

Okay, du hast recht:
StVO §41, Absatz 2, Ziffer 7 sagt das so aus.

Ich find's ne irgendwie widersinnige Regelung, die wohl aus gutem Grund 
maximal sehr selten zur Anwendung kommt.


> Aber bevor wir uns unnötig streiten: Gibt es real solche Stellen, an denen
> eine Straße innerorts auf über 60 freigegeben ist? Ich kenne keine.
> (Innerorts bedeutet hier nicht Autobahn oder autobahnähnlich ausgebaut.)

Dabei bleibe ich allerdings.

In Stuttgart kenne ich solche Stellen, allerdings ist dort neben dem 80-er 
Schild nochmal explizit geregelt, dass Lkw nur 60 fahren dürfen. Obige 
Regelung kommt also nicht zur Anwendung.

Gruß, Bernd

-- 
Schade, dass rote Zahlen auf dem Konto nicht annähernd so beruhigend sind
wie auf dem Kalender.

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