Hallo. Am Samstag 09 Mai 2009 12:52:12 schrieb Bernd Wurst: > So habe ich das nicht gelernt (oder erinnere mich nicht mehr dran) und ich > kann auch in der StVO nichts dazu finden.
Okay, du hast recht: StVO §41, Absatz 2, Ziffer 7 sagt das so aus. Ich find's ne irgendwie widersinnige Regelung, die wohl aus gutem Grund maximal sehr selten zur Anwendung kommt. > Aber bevor wir uns unnötig streiten: Gibt es real solche Stellen, an denen > eine Straße innerorts auf über 60 freigegeben ist? Ich kenne keine. > (Innerorts bedeutet hier nicht Autobahn oder autobahnähnlich ausgebaut.) Dabei bleibe ich allerdings. In Stuttgart kenne ich solche Stellen, allerdings ist dort neben dem 80-er Schild nochmal explizit geregelt, dass Lkw nur 60 fahren dürfen. Obige Regelung kommt also nicht zur Anwendung. Gruß, Bernd -- Schade, dass rote Zahlen auf dem Konto nicht annähernd so beruhigend sind wie auf dem Kalender.
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