Mario Salvini schrieb: > Garry schrieb: > >> Guenther Meyer schrieb: >> >> ... >> >>> du bist es, der komplizierte fehlerhafte werte ableitet, in dem er z.B. >>> maxspeed=7 fuer schrittgeschwindigkeit setzen will. >>> >>> >>> >> Ich stehe nach wie vor dazu dass 7km/ h als Maxwert ein sinnvoller Wert >> für deutsches StVO Gebiet ist für den man >> geschwindigkeitsüberwachungstechnisch nicht belangt werden kann >> (Messtoleranzabzug noch gar nicht berücksichtigt). >> Somit hat man die Möglichkeit maxspeed rein numerisch zu verwenden mit >> der einzigen Ausnahme für "no/none" für >> unbegrenzt. Eine saubere, durchgängige Definition für >> Streckenhöchstgeschwindigkeit. >> >> Garry >> >> > ich habe hier in Aachen übrigens an der Auffahrt zum Gelände des > Straßenverkehrsamtes ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild gesehen mit > einer 7 im roten Ring auf weißem Grund. Auf dem StVA-Gelände gilt also > ein explizites maxspeed=7. Wie kann ich das jetzt von dem normalen > impliziten Schrittgeschwindigkeit in "beruhigten Zonen" unterscheiden? > Das ist zunächst ein Betriebsgelände wie jedes andere auf dem der Hausherr vorschreiben und Beschildern kann was er will. Und welche Auswirkung hat das jetzt auf Dein Fahrverhalten ob Du es unterscheiden kannst oder nicht?
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