Hallo.

Am Freitag, 10. Juli 2009 schrieb Tobias Wendorff:
> Wenn in 10 Jahren ein  Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den
> Urheber  "outed", ist er nicht mehr anonym und der Todeszeitpunkt gilt.

Wenn eine Schutzfrist einmal abgelaufen ist, ist sie abgelaufen. Er muss 
innerhalb von den 70 Jahren bekannt werden. Alles andere ist doch Mumpitz, 
könnte ja jeder kommen und plötzlich jemanden "outen", der 1820 etwas gemacht 
hat und auf wundersame Weise danach noch 150 Jahre gelebt hat.

Gruß, Bernd

-- 
Warum haben wir gelernt wie Vögel zu fliegen und wie Fische zu schwimmen,
wenn wir gleichzeitig verlernt habenwie Menschen zu leben?
  -  Martin Luther King

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