Am 10. Juli 2009 12:57 schrieb Tobias Wendorff <tobias.wendo...@uni-dortmund.de>: > Am Fr, 10.07.2009, 12:47 schrieb Ulf Möller: >> Natürlich sind die geschützt, aber eben nur 70 Jahre ab Veröffentlichung. > > Ich glaube, Du willst das Problem nicht sehen. > > Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den > Urheber "outed", ist er nicht mehr anonym und der Todeszeitpunkt gilt.
Das Outing muss innerhalb der 70 Jahre stattfinden. Was in 10 Jahren passiert, ist egal! Grüße, jens _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de