Am Sa, 25.07.2009, 23:39 schrieb Mirko Küster:
> Aber zur
> Auskunft
> sind die sicherlich nicht verpflichtet.

Ich glaube, da steckt noch was Anderes hinter:

a) Sie müssen den 1000 m Radius einhalten.

Aktuell kann man es als Bürger nur schwer nachweisen.

b) Die Post senkt seit einiger Zeit kontinuierlich die Anzahl, jedoch
veröffentlicht keine Informationen dazu.

Die Deutsche Bahn AG hat in Zusammenhang mit den Standorten und
betrieblichen Kategorisierung der Bahnhöfe übrigens von Geheimhaltung
gesprochen.

Mal die Regulierungsbehörde anschreiben - die sind zur Antwort
*verpflichtet*.


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