Am 14.08.2010 17:05, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
Am 1. August 2010 20:39 schrieb Hartmut Holzgraefe<hart...@php.net>:
On 08/01/2010 05:48 PM, Klaus Hanauer wrote:
 Also es ist (meistens) nicht nur korrekt

ist es nicht, denn die Flächen links und rechts der
Straße haben in Wirklichkeit keine gemeinsame Kanten

sehe ich auch so, es ist in allen Fällen falsch, wo ein Weg dazwischen liegt.

Lässt du wirklich jedes Waldstück zwei Meter rechts vom Waldweg enden und zwei Meter links des Weges neu beginnen? Trennst du jedes landuse-Gebiet an jedem Weg und jeder Straße? Falls nicht, dann gibt es auch keinen Grund für eine Lücke, wenn links Laub- und rechts des Weges Nadelwald ist. Wenn eine Straße mit beidseitiger Wohnbebauung innerhalb eines residential-Gebiets liegen kann, dann kann sie bei einseitiger Wohnbebauung auch zur Hälfte darin liegen. Nur die Modelle "Straßen und Wege sind nie innerhalb oder auf der Grenze eines landuse-Gebiets" oder "Straßen und Wege sind Bestandteil eines landuse-Gebiets. Bei unterschiedlicher Nutzung liegt die Grenze der landuse-Flächen in der Straßenmitte" sind logisch konsistent. Ich bevorzuge die zweite Interpretation.

Viele Grüße, Stephan


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