Am Dienstag 31 August 2010, 10:30:10 schrieb Florian Lohoff: > > Vermutlich ist eher das > > Gegenteil der Fall: Du wirst verklagt werden, wenn Du deren Format > > reengineerst und veröffentlichst. > Ohne jetzt Rechtsanwalt zu sein - aber war da nich was mit > reverse engineeren zu kompatibilitaetszwecken?
Ja, das reverse-engineering selbst ist nicht problematisch, da gab es schon mehrere Fälle. Schwierig wird es, wenn Software-Patente zum Zug kommen, denn dann gibt es meist keine Möglichkeit, mit dem selben Ergebnis um das Patent herum zu programmieren und jede Software zur Erstellung solcher Karten würde automatisch gegen das Patent verstoßen (siehe H.264 oder MP3). Egal auf welchem Weg man die Spezifikation erhalten oder herausgefunden hat. Gruß, Bernd -- No man in the world has more courage than the man who can stop after eating one peanut. - Channing Pollock (US humorist)
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