Am 13. Oktober 2010 16:21 schrieb Peter Wendorff <wendo...@uni-paderborn.de>:
>  On 13.10.2010 15:17, M∡rtin Koppenhoefer wrote:
>>
>> Am 13. Oktober 2010 14:47 schrieb Peter
>> Wendorff<wendo...@uni-paderborn.de>:
>>>
>>>  On 13.10.2010 14:15, M∡rtin Koppenhoefer wrote:
>>> Meines Erachtens ist dies also ein personenbezogenes Datum ohne Mehrwert
>>> für
>>> die OSM, und sollte deshalb tunlichst vermieden werden.
>>
>> M.E. ist ein Datum dann personenbezogen, wenn man es einer Person
>> zuordnen kann. Das ist bei einer Ausweisnummer nur für die Behörden
>> gegeben.
>
> Dann spinnen wir uns ein übliches Beispiel zusammen:
> Der Parkplatz vor einer Arztpraxis hat Kennzeichenspezifische Stellplätze.
> OSM zeigt den Namen der Ärzte an, die Stellplätze haben Kfz-Kennzeichen.
>
> Ich kriege dann vielleicht keine 1:1-Zuordnung, wer welchen Parkplatz und
> welches Nummernschild hat; ich kann aber schon ganz gut einschränken.


Die Frage war hier nach Parkplätzen für eingeschränkt Mobile, nicht
nach Autonummern, erstere haben gelegentlich ein Zusatzschild der Art
"nur für den Träger des Ausweises Nr. 543543543" (Wortlaut habe ich
gerade nicht parat). Das sind nur dann personenbezogene Daten, wenn
man sie auf eine Person bezieht.

Gruß Martin

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