2006/1/5, Michael Bimmler <[EMAIL PROTECTED]>:
Guten Tag,
ich habe folgende Frage: Muss die Gründung eines Vereins nach schweizerischem Recht unter notarieller Aufsicht erfolgen

Nein.

bzw. muss der neu gegründete Verein in ein Register (nicht das Handelsregister) eingetragen werden oder die Gründung einer Behörde bekanntgemacht werden?

Nein. Soviel ich weiss nur Stiftungen.

Gruss,
Nando
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