Michael Bimmler schrieb:
Bei Paket 1 stimme ich absolut zu
ad Paket 2: Aufhebung/Auflösung: ianal aber könnte es sein, dass das
eine (Auflösung?) durch Mitgliederbeschluss geschieht und das andere
(Aufhebung?) durch richterlichen Beschluss (cf. ZGB Art. 76 ff.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a76.html) ? Zu den

Ich bin auch kein Anwalt, aber in dem zitierten ZGB-Artikel ist NUR von Auflösung die Rede, egal wie sie ausgelöst wird. Es kann sein, dass dies in Deutschland, von wo der Text übernommen wurde, anders ist.

vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder: Bis jetzt haben wir noch
keine bestimmt, m.E: hängt das stark mit der Frage zusammen, wer für
den Verein unterschriftsberechtigt ist (z.B. bei Verträgen) und laut
Art. 10 (6) heisst es ja "Rechtsverbindlich für den Verein zeichnen
zwei Mitglieder des Vorstandes." Aber dennoch würde ich die von dir
vorgeschlagene Aenderung begrüssen.
Vorschlag (da ich mässig Lust auf wochenlange Verzögerungen habe):
Wenn in den nächsten 5 Tagen keine Einwände kommen (insbesondere zu
Paket 1), werden die unumstrittenen Aenderungen "per Akklamation"
genehmigt.

ack.

Gruss

Robin
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