Michael Bimmler schrieb:
Bei Paket 1 stimme ich absolut zu ad Paket 2: Aufhebung/Auflösung: ianal aber könnte es sein, dass das eine (Auflösung?) durch Mitgliederbeschluss geschieht und das andere (Aufhebung?) durch richterlichen Beschluss (cf. ZGB Art. 76 ff. http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a76.html) ? Zu den
Ich bin auch kein Anwalt, aber in dem zitierten ZGB-Artikel ist NUR von Auflösung die Rede, egal wie sie ausgelöst wird. Es kann sein, dass dies in Deutschland, von wo der Text übernommen wurde, anders ist.
vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder: Bis jetzt haben wir noch keine bestimmt, m.E: hängt das stark mit der Frage zusammen, wer für den Verein unterschriftsberechtigt ist (z.B. bei Verträgen) und laut Art. 10 (6) heisst es ja "Rechtsverbindlich für den Verein zeichnen zwei Mitglieder des Vorstandes." Aber dennoch würde ich die von dir vorgeschlagene Aenderung begrüssen. Vorschlag (da ich mässig Lust auf wochenlange Verzögerungen habe): Wenn in den nächsten 5 Tagen keine Einwände kommen (insbesondere zu Paket 1), werden die unumstrittenen Aenderungen "per Akklamation" genehmigt.
ack. Gruss Robin _______________________________________________ Wikimediach-l mailing list Wikimediach-l@Wikipedia.org http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikimediach-l