2006/1/22, Robin Schwab <[EMAIL PROTECTED]>: > Michael Bimmler schrieb: > > Bei Paket 1 stimme ich absolut zu > > ad Paket 2: Aufhebung/Auflösung: ianal aber könnte es sein, dass das > > eine (Auflösung?) durch Mitgliederbeschluss geschieht und das andere > > (Aufhebung?) durch richterlichen Beschluss (cf. ZGB Art. 76 ff. > > http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a76.html) ? Zu den > > Ich bin auch kein Anwalt, aber in dem zitierten ZGB-Artikel ist NUR von > Auflösung die Rede, egal wie sie ausgelöst wird. Es kann sein, dass dies > in Deutschland, von wo der Text übernommen wurde, anders ist. Stimmt. Also von mir aus muss das nicht rein. > > > vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder: Bis jetzt haben wir noch > > keine bestimmt, m.E: hängt das stark mit der Frage zusammen, wer für > > den Verein unterschriftsberechtigt ist (z.B. bei Verträgen) und laut > > Art. 10 (6) heisst es ja "Rechtsverbindlich für den Verein zeichnen > > zwei Mitglieder des Vorstandes." Aber dennoch würde ich die von dir > > vorgeschlagene Aenderung begrüssen. > > Vorschlag (da ich mässig Lust auf wochenlange Verzögerungen habe): > > Wenn in den nächsten 5 Tagen keine Einwände kommen (insbesondere zu > > Paket 1), werden die unumstrittenen Aenderungen "per Akklamation" > > genehmigt. > > ack. > > Gruss > > Robin > _______________________________________________ > Wikimediach-l mailing list > Wikimediach-l@Wikipedia.org > http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikimediach-l >
-- An eternity is very, very long, especially towards the end
_______________________________________________ Wikimediach-l mailing list Wikimediach-l@Wikipedia.org http://mail.wikipedia.org/mailman/listinfo/wikimediach-l