2006/1/22, Robin Schwab <[EMAIL PROTECTED]>:
> Michael Bimmler schrieb:
> > Bei Paket 1 stimme ich absolut zu
> > ad Paket 2: Aufhebung/Auflösung: ianal aber könnte es sein, dass das
> > eine (Auflösung?) durch Mitgliederbeschluss geschieht und das andere
> > (Aufhebung?) durch richterlichen Beschluss (cf. ZGB Art. 76 ff.
> > http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a76.html) ? Zu den
>
> Ich bin auch kein Anwalt, aber in dem zitierten ZGB-Artikel ist NUR von
> Auflösung die Rede, egal wie sie ausgelöst wird. Es kann sein, dass dies
> in Deutschland, von wo der Text übernommen wurde, anders ist.
Stimmt. Also von mir aus muss das nicht rein.
>
> > vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder: Bis jetzt haben wir noch
> > keine bestimmt, m.E: hängt das stark mit der Frage zusammen, wer für
> > den Verein unterschriftsberechtigt ist (z.B. bei Verträgen) und laut
> > Art. 10 (6) heisst es ja "Rechtsverbindlich für den Verein zeichnen
> > zwei Mitglieder des Vorstandes." Aber dennoch würde ich die von dir
> > vorgeschlagene Aenderung begrüssen.
> > Vorschlag (da ich mässig Lust auf wochenlange Verzögerungen habe):
> > Wenn in den nächsten 5 Tagen keine Einwände kommen (insbesondere zu
> > Paket 1), werden die unumstrittenen Aenderungen "per Akklamation"
> > genehmigt.
>
> ack.
>
> Gruss
>
> Robin
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