>
>Hallo Roland, Deckel Dreher
>
> 
>Also bei mir hat genau der Weg für die WCBU funktioniert. Es
ist eine kann Bestimmung, man hat also kein Anspruch darauf. Irritiert hat
meinen Arbeitgeber, dass wir weder Olympisch noch in Deutschen Sportbund sind 
aber
wahrscheinlich hatte ich einen guten Fürsprecher. Also nett sein und überzeugen
das es eine gute Sache ist und das man sich fürs Vaterland einsetzt und neben
bei auch noch keine Kosten müht ;). Wenn man im TvÖD ist ist das beachtliche 
Interesse
Deutschlands natürlich besser unterzubringen.
> 
>Viel Glück
> 
>Akin (Ex- Deckel)
>
>
>
>
>
>
>>________________________________
>>Von: Christian Gold <c.g...@gmx.de>
>>An: 
>>Cc: wurfpost@uni-koblenz.de
>>Gesendet: 21:40 Donnerstag, 8.September 2011 
>>Betreff: Re: [Wurfpost] (Sonder-)Urlaubsanspruch Deutsche Meisterschaft??
>>
>>
>>Hallo miteinand, 
>>
>>bin selbst Lehrer und damit (bayerischer) Beamter und habe mich
    neulich mit dem Thema  ein wenig befasst. Bin bei meinen Recherchen
    nicht auf diesen Passus der Beschränkung auf Sportarten des
    Deutschen Sportbundes gestoßen, stattdessen aber auf folgende
    "Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten" 
(http://by.juris.de/by/URLV_BY_1997_P16.htm), in der auch nur von einer 
Befreiung für sportliche Wettkämpfe auf internationaler Ebene die Rede ist.
>>
>>In dieser handelt es sich bei einer Beurlaubung 
>>"für die aktive Teilnahme an Olympischen Spielen, sportlichen Welt- und 
>>Europameisterschaften, Europapokal-Wettbewerben, internationalen sportlichen 
>>Länderwettkämpfen und den dazugehörigen Vorbereitungskämpfen auf Bundesebene"
>>
>>um eine Kann-Bestimmung, die im Ermessen des Dienstvorgesetzten (im Falle 
>>eines Lehrers also des Schulleiters) liegt.
>>
>>Demzufolge wäre hier eher ein gutes Verhältnis zu dem jeweiligen Vorgestzten 
>>anzustreben als ihm mit irgendwelchen Paragraphen zu kommen. Vielleicht kann 
>>man auch versuchen, ihn davon zu überzeugen, dass durch eine solche Teilnahme 
>>ja auch irgendwie die Dienststelle bzw. die Schule für sich werben kann.
>>
>>Auf jeden Fall wird es wohl schwierig, nachdem der Termin der WM nächstes 
>>Jahr auch noch voll in der heißen Phase am Schuljahresende (zumindest der 
>>bayerischen Schulen) liegt.
>>Christian
>>
>>
>>
>>
>>Am 08.09.2011 20:14, schrieb Gina: 
>>Hallo, leider ist es auch bei Beamten nicht ganz so einfach.
Richtig ist zwar, dass man für Deutsche Meisterschaften und höheres
Sonderurlaub erhält, dies allerdings nur, wenn die Sportart zum
Deutschen Sportbund gehört.
Soweit mir bekannt, ist der Deutsche Frisbeesportverband dabei, dies zu
erreichen, ist aber zur Zeit leider noch kein Teil des Deutschen
Sportbundes.
Bei Tarifangestellten wird i.d.R. analog dazu verfahren. Es kann allerdings 
trotzdem helfen, den jeweiligen Arbeitgeber mal
darauf anzusprechen, vielleicht hat man Glück. Falls alle Stricke reißen
d.h. keine Urlaubstage mehr da sind und kein Überstunden frei nehmen
möglich ist, gibt es meist noch die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu
nehmen. Grüße
Regina Am 08.09.2011 20:06, schrieb Roland: 
>>>Hallo arbeitende und DM-spielende Wurfpostleser, bei Beamten ist das glaube 
>>>ich so, wer zu einer Deutschen (oder noch
höheren) Meisterschaft fährt, muss hierfür von seinem Arbeitgeber
freigestellt werden - bekommt also extra Urlaub. Weiß jemand wie das in der 
freien Wirtschaft ist? Ich habe dazu mal vor
Ewigkeiten was gelesen gehabt, finde nur leider keine Quellen mehr, die
ich bei einem Sonderurlaubsantrag zitieren kann. Das Bundesurlaubsgesetz
gibt auf jeden Fall auch erst mal keinen Aufschluss.... Vielleicht war das 
alles auch nur Käse, ich will jetzt hier keine
falschen Hoffnungen wecken... Aber vielleicht weiß jemand was konkretes? Um 
Hilfe dankbar, urlaubstagearmer Roland, Drehst'n Deckel
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