Am 8. September 2011 20:14 schrieb Gina <ginabun...@vr-web.de>:
> Hallo,
>
> leider ist es auch bei Beamten nicht ganz so einfach.
> Richtig ist zwar, dass man für Deutsche Meisterschaften und höheres
> Sonderurlaub erhält, dies allerdings nur, wenn die Sportart zum
> Deutschen Sportbund gehört.

Das stimmt fast, aber nicht ganz:
In § 7 Nrn. 8 und 9 und § 8 der Verordnung über den Sonderurlaub für
Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst vom 18. August 1965 (BGBl. I
S. 902) i. d. F. der Verordnung vom 14. August 1969 (BGBl. I S.1305),
die von vielen Bundesländern auch für Landesbeamte angewendet wird
heist es:

"Endkämpfen um deutsche sportliche Meisterschaften. wenn der Beamte
von einem dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Verband oder Verein
als Teilnehmer benannt worden ist."
Es reicht also, wenn euer Verein dem DOSB angeschlossen ist. Eine
Mitgliedschaft des DFV im DOSB ist dann nicht erforderlich. Eintracht
Frankfurt z.B. ist Mitglied im LSB der wiederum Mitglied im DOSB ist.
Die von Eintracht Frankfurt benannten Spieler bei der DM werden
deshalb frei gestellt.

UND: Wenn wir das beantragt haben, hat noch nie ein Arbeitgeber
nachgefragt, ob wir denn im DOSB sind. Also einfach mal ausprobieren,
was passiert. 3 Tage vorher ist allerdings ziemlich spät für so einen
Antrag.

> Bei Tarifangestellten wird i.d.R. analog dazu verfahren.

Das ist leider je nach Tarifvertrag unterschiedlich. Manche
Tarifverträge sehen sowas gar nicht vor, andere sind sogar lockerer
als die Regelung für Bundesbeamten.
Da muss jeder Spieler selber recherchieren.

Übrigens:
In manchen Gemeinden gibt es vom Sportamt Reisekostenzuschüsse zu
Deutschen Meisterschaften.

Grüße,

Kolja
_______________________________________________
Wurfpost mailing list
Wurfpost@uni-koblenz.de
http://list.uni-koblenz.de/mailman/listinfo/wurfpost

Antwort per Email an