Am 8. September 2011 20:14 schrieb Gina <ginabun...@vr-web.de>: > Hallo, > > leider ist es auch bei Beamten nicht ganz so einfach. > Richtig ist zwar, dass man für Deutsche Meisterschaften und höheres > Sonderurlaub erhält, dies allerdings nur, wenn die Sportart zum > Deutschen Sportbund gehört.
Das stimmt fast, aber nicht ganz: In § 7 Nrn. 8 und 9 und § 8 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst vom 18. August 1965 (BGBl. I S. 902) i. d. F. der Verordnung vom 14. August 1969 (BGBl. I S.1305), die von vielen Bundesländern auch für Landesbeamte angewendet wird heist es: "Endkämpfen um deutsche sportliche Meisterschaften. wenn der Beamte von einem dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Verband oder Verein als Teilnehmer benannt worden ist." Es reicht also, wenn euer Verein dem DOSB angeschlossen ist. Eine Mitgliedschaft des DFV im DOSB ist dann nicht erforderlich. Eintracht Frankfurt z.B. ist Mitglied im LSB der wiederum Mitglied im DOSB ist. Die von Eintracht Frankfurt benannten Spieler bei der DM werden deshalb frei gestellt. UND: Wenn wir das beantragt haben, hat noch nie ein Arbeitgeber nachgefragt, ob wir denn im DOSB sind. Also einfach mal ausprobieren, was passiert. 3 Tage vorher ist allerdings ziemlich spät für so einen Antrag. > Bei Tarifangestellten wird i.d.R. analog dazu verfahren. Das ist leider je nach Tarifvertrag unterschiedlich. Manche Tarifverträge sehen sowas gar nicht vor, andere sind sogar lockerer als die Regelung für Bundesbeamten. Da muss jeder Spieler selber recherchieren. Übrigens: In manchen Gemeinden gibt es vom Sportamt Reisekostenzuschüsse zu Deutschen Meisterschaften. Grüße, Kolja _______________________________________________ Wurfpost mailing list Wurfpost@uni-koblenz.de http://list.uni-koblenz.de/mailman/listinfo/wurfpost