Hey,

zunächst einmal unabhängig von der inhaltlichen Aussage die ich grundsätzlich 
unterstütze, ein paar formale Änderungsvorschläge:
Anstatt dafür einen eigenen Paragraphen aufzunehmen wäre die Regelung imho 
besser in den Paragraphen des jeweiligen Organs aufgehoben - also ein Satz 
unter §8 Vorstand und einer unter §11 Schiedsgericht.
Außerdem ist eine Quotierung pro Amt imho nicht zielführend, da 50 % weibliche 
Vorsitzende nur erreicht werden können, wenn eine Vorsitzende gewählt wird: 
Eine Regelung pro Organteil (Vorsitzende*r, Stellv. Vorsitzende, 
Schatzmeister*in, Schriftführer*in und unabhängig davon Beisitzer*innen) wie in 
dem 2. Satz des Antrags geschrieben ist imho verständlicher.

An Raul: Da wir nur mit "Neufassung der Satzung" eingeladen haben, können 
weiterhin Änderungsanträge an die Neufassung gestellt werden. Unabhängig davon 
ist es natürlich immer schöner, wenn Anträge früher kommen ;-)

Viele Grüße,
prauscher
-- 
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