Hi,

On Wed, 31 Oct 2007 14:58:01 +0100
Martin Preuss <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

> On Mittwoch, 31. Oktober 2007, Juergen Bausa wrote:
> [...]
> > > > Kann ich mit QBankManager eine EU-Überweisung ausführen? Dafür
> > > > müsste ich ja IBAN und BIC eingeben können. Es gibt aber nur
> > > > ein Feld für IBAN, für BIC habe ich nichts gefunden.
> > >
> > > [...]
> > > Hmm, wenn Du die IBAN hast, brauchst Du eigentlich nicht die
> > > BIC...
> >
> > Soweit ich weiß, kann man zwar eine Auslandsüberweisung nur mit IBAN
> > machen, weil darin alle Daten enthalten sind; aber eine
> > EU-Überweisung (die weniger als eine normale Auslandsüberweisung
> > kostet oder teilweise sogar kostenlos) wird es erst, wenn IBAN und
> > BIC angegeben sind.
> [...]
> 
> Es gibt dafuer in HBCI normalerweise den GW
> "HKAOM" (Auslandsueberweisung ohne Meldeteil), den QBankManager
> verwendet. Und da ist vorgesehen entweder die Kontoverbindung des
> Empfaengers anzugeben (dann aber laenderspezifisch fuer das jeweilige
> Zielland), *oder* die IBAN.
> 
> Ausschnitt:
> 
> ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------X8
> Belegungsrichtlinien
>   Nr. 2: Kontoverbindung Auftraggeber
>          Es ist die Kontoverbindung einzustellen, von dem die
> Überweisung erfolgen soll.
>   Nr. 3: Auftraggebername, AZV
>          Einzustellen sind Name oder Firma des Auftraggebers sowie
> die Adresse. Die Anzahl der maximal erlaubten Eingabezeichen ergibt
> sich aus den BPD. Es sollten nur Zeichen aus dem
> S.W.I.F.T.-Zeichensatz verwendet werden. Nr. 4: Kontoverbindung
> Empfänger Es ist die Kontoverbindung des Überweisungsempfängers
> einzustellen (s. hierzu die länderspezifischen Belegungsrichtlinien
> im Kapitel VIII.12). Nr. 5: IBAN Empfänger
>          Alternativ zur konventionellen Kontoverbindung des
> Überweisungsempfän- gers kann auch dessen IBAN angegeben werden.
> Eines der beiden Felder „Kontoverbindung Empfänger“ und „IBAN
> Empfänger“ muss belegt werden. Nr. 6: Institutsname Empfänger, AZV
>          Einzustellen ist der Name des Kreditinstituts des Empfängers
> mit Ortsanga- be. Die Anzahl der maximal erlaubten Eingabezeichen
> ergibt sich aus den BPD. Es sollten nur Zeichen aus dem
> S.W.I.F.T.-Zeichensatz verwendet werden.
>   Nr. 7: Empfängername, AZV
>          Einzustellen sind Name oder Firma des Empfängers sowie die
> Adresse. Die Anzahl der maximal erlaubten Eingabezeichen ergibt sich
> aus den BPD. Es sollten nur Zeichen aus dem S.W.I.F.T.-Zeichensatz
> verwendet werden. Nr. 8: Betrag
>          Die EURO-Zahlung kann in Deutscher Mark oder in der Währung
> des Emp- fängerlandes ausgestellt werden. Der Empfänger erhält aber
> in jedem Fall den Betrag stets in der Währung des im Auftrag
> genannten Ziellandes.
> ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------X8
> 
> Die BIC kann also bestenfalls in der Kontoverbindung angegeben, aber
> man hat laut Specs die Wahl, ob man die IBAN *oder* die
> Bankverbindung angibt.
> 
> Es macht auch ueberhaupt keinen Sinn, eine IBAN zu verwenden, und
> dann zusaetzlich die BIC angeben zu muessen. Es ist doch gerade Sinn
> der IBAN, eine eindeutige Zuordnung auch zum Kreditinstitut vornehmen
> zu koennen...


Klingt plausibel, aber wenn ich eine EU-Ueberweisung im Web-Interface
meiner Bank ausfuehre, ist die BIC Pflichtfeld (*):

Begünstigter Name, Vorname Firma*:
IBAN des Begünstigten*:
BIC / SWIFT-Code*:
bei (Kreditinstitut): (wird automatisch eingefügt)
Betrag*: EUR
Verwendungszweck:
Auftraggeberkonto*:

Googlen bringt hervor: Nur wenn bei der Überweisung internationale
Kontonummer(IBAN) sowie Bankadresse (BIC) vermerkt ist, profitiert man
von dem niedrigen Inlandstarif der EU-Ueberweisung, weil die Bank sonst
die Auslandsaufschlaege berechnen darf.

Die BIC wird also ganz klar neben der IBAN benoetigt. 

Nachfolgend noch ein paar 'ergooglete' Informationen, die vielleicht
weiterhelfen:


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http://www.hbci-zka.de/spec/aenderungen/kk_2_2.htm

Gemäß der EU-Preisverordnung wird gefordert, dass in der EU-Standardüberweisung 
sowohl die IBAN des Begünstigten als auch der BIC des Kreditinstituts des 
Begünstigten anzugeben ist (vgl. Artikel 2 a) i) der Verordnung Nr. 2560/2001 
des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über 
grenzüberschreitende Überweisungen in Euro).

Die bisherige "Auslandsüberweisung ohne Meldeteil" (HKAOM) erfüllt die 
Anforderungen der EU-Preisverordnung nur zum Teil. Zur Lösung dieses Problems 
sind folgende Umbelegungen dieses Geschäftsvorfalls notwendig und mit den 
Banken, die diesen Geschäftsvorfall anbieten, abgestimmt:

1. Die IBAN des Empfängers wird in das dafür vorgesehene Feld Nr. 5 eingestellt.

2. Der BIC der Empfängerbank wird standardmäßig in der DEG "Kontoverbindung 
Empfänger" in das GD "Kreditinstitutscode" (Format an..30) eingestellt. Damit 
die DEG syntaktisch gültig ist, wird in das Feld "Konto-/Depotnummer" dieselbe 
IBAN und in das Feld "Länderkennzeichen" das entsprechende Ziellandkennzeichen 
eingestellt. Dieses Länderkennzeichen kann vom Kundenprodukt aus den ersten 
beiden Stellen der IBAN ermittelt werden. Falls die IBAN länger als 30 Stellen 
ist, wird sie um die ersten 4 Stellen (Länderkennzeichen nund Prüfziffer) 
gekürzt.
In Kap. VIII.12 der HBCI-Spezifikation ist beschrieben, dass das Feld 
"Kreditinstitutscode" bei ausländischen Bankverbindungen auch mit dem BIC-Code 
belegt werden kann. Insofern stellt diese Lösung keine Abweichung vom Standard 
dar.
Da die beiden Felder "Kontoverbindung Empfänger" und "IBAN Empfänger" 
Kann-Felder sind, können sie auch gemeinsam belegt werden. Die verbale 
Erläuterung bei Feld Nr. 5 "Eines der beiden Felder muss belegt werden" steht 
dem nicht entgegen.

3. Das Muss-Feld "Institutsname Empfänger, AZV" ist mit einem konstanten Wert 
zu belegen (z.B. "Bank"). Die Anzeige des Feldes im Kundenprodukt sollte 
unterbleiben.

4. Das Muss-Feld "Kostenträger" ist konstant mit dem Wert 2 (Kostenteilung 
"SHA") zu belegen. Eine Anzeige dieses Feldes im Kundenprodukt erübrigt sich 
somit ebenfalls.
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Ab FinTS 3.0 gibt es auch noch zwei andere Segmente fuer
EU-Standardueberweisung:

HKAOM Auslandsüberweisung ohne Meldeteil
HKESU EU-Standardüberweisung (ab FinTS 3.0)
HKSTP Euro-STP-Zahlung (Straight-Through-Processing; ab FinTS 3.0)
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http://www.onlinebanking-forum.de/phpBB2/printview.php?t=4965&start=0

HKAOM = HBCI, Kunde, Auslandsüberweisung ohne Meldeteil
HKSTP = HBCI, Kunde, Straight Through Processing
HKAUB = HBCI, Kunde, Auslandsüberweisung

HKAOM kommt hauptsächlich bei Sparkassen für die EU-Überweisungen zum Einsatz, 
HKESU (wie Bratwurst schrieb) eher gar nicht, HKSTP wird von GAD Volksbanken 
und einigen Privaten für EU-ZV verwendet.

HKAUB ist eigentlich die echte Auslangsüberweisung ohne Beschränkungen und mit 
Meldeteil Z1. Über diesen kann man teilweise (GAD-VBen, SI-Sparkassen, 
Privatbanken) auch EU-Zahlungen absenden. Allerdings muss die Bank dann den 
EU-Teil vom Rest abtrennen und auf die richtigen Leitwege schicken und auch 
korrekt bepreisen.

EU-ZV ist nicht immer einfach. Damit jede Software mit jeder Bank arbeiten 
könnte, müsste sie alle 4 (oder 3) Möglichkeiten abdecken. Das macht imho nur 
Starmoney. Zudem bietet ja nicht einmal jede Bank überhaupt EU-ZV über HBCI an, 
siehe z.B. Sparda-Banken.

Wenn die T-O nun kein HKSTP oder HKAUB spricht, wird das mit Konten bei der GAD 
nie etwas werden können. Am besten dazu die T-O Hotline befragen und auf 
kompetente Antwort hoffen.

Im Prinzip überliest die T-O Soft mal wieder die Angaben in den 
Bankparameterdateien. Das tut sie aus meiner Erfahrung recht gerne. Da wird 
blind irgendwas gesendet - ob die Bank vorher meldet was sie braucht, ist der 
Software egal
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Gruss,
Manfred

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