Hallo Mansur

Es kommt auf den Vertrag an, den Ihr abgeschlossen habt.
M�ndliche Aussagen sind soweit rechtskr�ftig, als das sie belegt werden
k�nnen (unbefangene Zeugen). (CH-Rechte wie immer)

Es handelt sich sowie Du es darlegst bei diesem Kunden offenbar um eine
charakterlich "angeschlagene" Person.
Ich w�rde, Recht hin oder her, versuchen, dass Ihr euch gegenseitig
entgegenkommt. Du machst Dir sonst nur das Leben schwer.

Gib doch dann noch Hinweise wer diese Person ist, damit keiner aus der
Liste hier auch auf ihn reinf�llt ;-)

Gruss und viel Gl�ck
Gilbert



>>> [EMAIL PROTECTED] 24.10.2002 10:18:58 >>>
Hallo,

mal ne Frage ....
Ein Kunde, der meint nicht alles bekommen zu haben, was vereinbart
war,
erweist sich als �u�erst l�stig.

St�ndig erhalte ich eMails und Fax'e auf denen er Punkte anprangert,
die so
nie vereinbart waren (Nicht m�ndlich und nicht schriftlich).

Jetzt als er das Ergebnis gesehen hat meint er das sind dinge die
"Unheimlich wichtig" sind und will die unbedingt haben, aber nix daf�r
bezahlen.

Er geht hiebei z.T. soweit, da� er schon Regressanspr�che stellen will,
weil
ich das nicht mache, die sogar weit �ber den gesamtbetrag des Projektes
geht
.....

Hat jemand eine "Rechtsordentliche" Handhabe mit solchen Leuten?

_____________________
Ich habe das Projekt "recht ordentlich" abgegeben (Online gestellt).
Danach
hat sich nach langem testen ein paar "kleinere" Fehler gezeigt.
Ist doch klar, da� es zu anfang mal ein paar Fehler geben kann....
Mei�t
waren sie auch eher sekund�r (Bspw. seperate Suchfunktion)

Neben einer "Korrekten" Fehlerliste, sind aber auch einige Sachen als
Fehler
angezeigt, die so nie verwinbart waren.

Dar�ber habe ich den Kunden informiert und die tats�chlichen Bugs
begonnen
zu beseitigen.

Mit dieser Fehlerliste (Titel: "Mahnung") hat er mir einen hohen
Schadenersatz angedroht. Unter anderem auch, weil ich l�nger ben�tigte
als
angegeben. Eigentlich heisst es aber in meinen AGB's, da� ein Termin
bei
"Entwicklungsauftr�gen" nicht bindend ist.

Was meint Ihr dazu?

Gru� Mansur



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