Hallo Mansur, grunds�tzlich: Wenn du als Profi rangehst, solltest du deinen Anwalt konsultieren. Das ist sicherer, als die Meinung der Mailingliste:-)
m2c: Wenn das schriftlich Angebot erf�llt wurde, egal, ob alles Schei�e aussieht oder der Kunde sich was anderes vorgestellt hat, kannst du dein Geld verlangen. Jede dar�berhinausgehende Anforderung, die man nicht als einfache Autorenkorrektur erf�llen kann, solltest du als Angebot formulieren und dem Kunden schicken. Viele Gr��e Bertram | [aspdecoffeehouse] als archive@jab.org subscribed | http://www.aspgerman.com/archiv/aspdecoffeehouse/ = Listenarchiv | Sie k�nnen sich unter folgender URL an- und abmelden: | http://www.aspgerman.com/aspgerman/listen/anmelden/aspdecoffeehouse.asp
