Hallo Mansur,

grunds�tzlich: Wenn du als Profi rangehst, solltest du deinen Anwalt
konsultieren. Das ist sicherer, als die Meinung der Mailingliste:-)

m2c: Wenn das schriftlich Angebot erf�llt wurde, egal, ob alles Schei�e
aussieht oder der Kunde sich was anderes vorgestellt hat, kannst du dein
Geld verlangen. Jede dar�berhinausgehende Anforderung, die man nicht als
einfache Autorenkorrektur erf�llen kann, solltest du als Angebot formulieren
und dem Kunden schicken.

Viele Gr��e


Bertram



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